Keine Mehrheit im Bundestag für Neuregelung der Sterbehilfe

Bundestagsplenum (Archiv) - Bild: Thomas Köhler/photothek
Bundestagsplenum (Archiv) - Bild: Thomas Köhler/photothek

In der mit Spannung erwarteten Bundestagsdebatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe hat keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit erhalten. In namentlichen Abstimmungen, bei denen auf die übliche Fraktionsdisziplin verzichtet wurde, votierte am Donnerstag jeweils die Mehrheit der Parlamentarier gegen die Entwürfe. Der Plan einer Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) kam auf 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen sowie 23 Enthaltungen, für den Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) stimmten 287 Abgeordnete, bei 375 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen.

Der Entwurf der ersten Gruppe hätte eine begrenzte Strafbarkeit der Sterbehilfe vorgesehen, die zweite Gruppe wollte eine generelle Straffreiheit. Durch das Scheitern der Abstimmungen gibt es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe. Dabei gilt es als unstrittig, dass gesetzliche Regeln für den assistierten Suizid nötig sind – in einem nächsten Schritt stehen deshalb demnächst wohl neue Initiativen im Bundestag an.

Hintergrund der avisierten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, – als Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben – auch die Freiheit umfasse, „hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“.

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Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
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