Neue Sicherheitsmaßnahme bei Feuerbestattungen: Zweite Leichenschau in Bayern eingeführt

Geschmückter Sarg (über RobertHoetink)
Geschmückter Sarg (über RobertHoetink)

Ab Dienstag, 1. April 2025, tritt in Bayern eine weitreichende Neuerung in Kraft: Die zweite Leichenschau. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass vor der Durchführung einer Feuerbestattung, wie sie beispielsweise im Nürnberger Krematorium üblich ist, eine erneute ärztliche Überprüfung des Verstorbenen erfolgt. Erst wenn diese zweite Untersuchung bestätigt, dass keine Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod vorliegen, darf die Einäscherung stattfinden.

Zwei Prüfungen – doppelte Sicherheit

Die erste Leichenschau wird unmittelbar nach dem Auffinden des Verstorbenen durch einen hinzugezogenen Arzt vorgenommen. Im Rahmen dieser Untersuchung werden neben der Feststellung des Todes auch Personalien sowie Angaben zu Todesart und Todesursache dokumentiert. Die dabei ausgestellte Todesbescheinigung bildet die Grundlage für die anschließenden Bestattungsverfahren.

Die neu eingeführte zweite Leichenschau findet unmittelbar vor der Feuerbestattung statt. Bei dieser Prüfung wird erneut bestätigt, dass der Tod des Verstorbenen natürlichen Ursprungs ist. Die beteiligten Ärzte erheben hierfür einen pauschalen Betrag von 119 Euro, der vom Krematorium der Stadt Nürnberg an die Auftraggebenden weiterberechnet wird. Diese zusätzliche Kontrolle soll mögliche Versäumnisse oder Unklarheiten der ersten Untersuchung ausräumen und so das Vertrauen in das Verfahren der Feuerbestattung stärken.

Unterschied zu Erdbestattungen

Während bei Feuerbestattungen nun diese doppelte ärztliche Begutachtung vorgeschrieben ist, gilt dies nicht für Erdbestattungen ohne vorherige Einäscherung. In der Regel erfolgt bei Sargbestattungen eine einzige Leichenschau, was weiterhin der gesetzliche Standard bleibt. Somit konzentriert sich die neue Regelung speziell auf den Bereich der Feuerbestattungen, wo das Verfahren durch den Einsatz modernster Technik und strenger Hygienevorschriften zusätzlich überwacht wird.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Einführung der zweiten Leichenschau in Bayern zielt darauf ab, eventuelle Unregelmäßigkeiten in der Todesfeststellung zu vermeiden. In einer Zeit, in der Vertrauen in behördliche und medizinische Abläufe zunehmend hinterfragt wird, soll diese Maßnahme für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen – sowohl für die Angehörigen der Verstorbenen als auch für die Gesellschaft insgesamt.

Mit dieser Neuerung setzt Bayern ein deutliches Zeichen in Sachen Qualitätssicherung und Sorgfalt im Bestattungswesen. Die Behörden erhoffen sich dadurch, dass nicht nur das Risiko von Fehlern bei der Todesfeststellung reduziert wird, sondern auch das öffentliche Vertrauen in die Abläufe rund um den Tod gestärkt wird.

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