Spezialkräfte der hessischen Polizei haben am Montag in Berlin einen Verdächtigen im Fall der anonymen Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ festgenommen. Der 53-Jährige sei bereits in der Vergangenheit auch wegen rechter Straftaten verurteilt worden, teilten die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das hessische Landeskriminalamt (LKA) mit. Bei dem Festgenommenen handelt es sich demnach nicht um einen Polizisten.
Der erwerbslose Mann stehe „in dringendem Verdacht, seit August 2018 unter dem Synonym ‚NSU 2.0‘ bundesweit eine Serie von Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten verschickt zu haben“, hieß es in der Mitteilung von Staatsanwaltschaft und LKA. Der Verdächtige sei „zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde“ gewesen. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main Haftbefehl erlassen.
Bereits seit August 2018 waren unter dem Pseudonym „NSU 2.0“ Drohschreiben verschickt worden. Das Kürzel erinnert an die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Adressaten waren unter anderem Bundestagsabgeordnete, Parlamentarier des hessischen Landtags, eine Frankfurter Anwältin sowie Künstler und Menschenrechtsaktivisten. Wiederholt wiesen Spuren auch zur Polizei selbst, weil aus Polizeirevieren Daten der Betroffenen abgerufen worden waren.
Die Festnahme sei das Ergebnis einer aufwändigen gemeinsamen Ermittlung der Staatsanwaltschaft und des hessischen LKA, berichteten die Behörden. Auch die Wohnung des mutmaßlichen Täters in Berlin sei durchsucht worden. Die Auswertung der dabei gefundenen Datenträger daure an.
Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) wertete die Festnahme als außerordentlichen Erfolg. „Sollte sich der dringende Tatverdacht gegen den 53-jährigen Berliner bestätigen, ist das ein ganz herausragender Ermittlungserfolg der hessischen Strafverfolgungsbehörden“, erklärte Beuth am Dienstag in Wiesbaden. „Die jahrelangen widerlichen Drohungen und Einschüchterungen gegen Personen des öffentlichen Lebens können nun in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.“
Wenn sich der Verdacht bewahrheite, könnten „dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei aufatmen“, betonte Beuth. „Die Drohschreiben hatten einen sehr schwerwiegenden Verdacht auf die Polizei gelenkt – nach allem was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU-2.0-Drohmailserie verantwortlich.“
Auch die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sprach von einem „herausragenden Schritt bei der Aufklärung dieser Serie von feigen Taten“. „Wenn sich der dringende Tatverdacht bestätigt, ist dies eine großartige Nachricht für die Opfer, aber auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“.