Die einen mögen es mit Sprudel, die anderen ohne. Für wieder andere muss es naturbelassen sein oder einen therapeutischen Nutzen haben. Gar nicht so leicht da den Überblick über die vielen Wasserarten zu behalten.
Trinkwasser
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Mindestens zwei Liter soll der Mensch pro Tag trinken, damit der Elektrolyt-Haushalt des Körpers im Gleichgewicht bleibt. Klar, dass es da nicht irgendein Wasser sein darf, es muss sogenannte Trinkwasser-Qualität haben. Das bedeutet, es muss einen bestimmten Reinheitsgrad aufweisen, um für den menschlichen Genuss geeignet zu sein.
Dabei kann es aus Grund-, Oberflächen-, Niederschlags- oder Meerwasser stammen. Wichtig ist, dass es den hygienischen und mikrobiologischen Mindestanforderungen entspricht. In der sogenannten Trinkwasserverordnung sind dazu Grenzwerte von Stoffen wie Blei, Nitrit oder Sulfit festgelegt.
Tafelwasser
Tafelwasser wird industriell hergestellt und kann aus Leitungswasser oder natürlichem Mineralwasser sein. Es darf nicht die Kennzeichnung „natürlich“ enthalten, da es keiner Quelle entnommen wird. Stoffe wie Sole, Salz und Kohlensäure können aber zugesetzt sein, amtlich zugelassen muss es allerdings nicht werden. Um die Hygienestandards und Trinkwasservorschriften kommen die Hersteller natürlich nicht herum.
Quellwasser
Wie der Name schon sagt, muss dieses Wasser seinen Ursprung in einer sprichwörtlichen Quelle haben. Es hat jedoch weniger strenge gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als natürliches Mineralwasser. Denn obwohl Quellwasser nach absoluter Reinheit klingt, muss die Quelle laut Verbraucherzentrale nicht vor Verunreinigungen geschützt sein. Trinkwasserqualität sollte es aber in jedem Fall haben.
Mineralwasser
Natürliches Mineralwasser ist von ursprünglicher Reinheit und stammt aus einer unterirdischen, geschützten Quelle. Abgefüllt wird direkt vor Ort oder zumindest in unmittelbarer Nähe. Diese Wasserart unterliegt den strengsten Hygiene- und Qualitätsstandards. Während der Verarbeitung sind nur wenige Behandlungsverfahren erlaubt. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) legt fest, was ein Mineralwasser ausmacht, wie verpackt und etikettiert wird.
Heilwasser
Heilwasser wird als Arzneimittel eingestuft und muss daher durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein. Damit das passiert, werden im Vorfeld Studien und Untersuchungen gemacht, die vorbeugende oder heilende Eigenschaften belegen. Wann, wie und in welchen Mengen das Wasser konsumiert wird, sollte am besten mit einem Arzt abgesprochen werden.