Der Linken-Bundestagsabgeordnete Michel Brandt ist in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt worden, weil Polizeibeamte beim Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im September 2018 in sein Büro eindrangen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Vorgehen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig. Beamte der Bundestagspolizei hatten Brandts Büros ohne dessen Zustimmung betreten, weil dort unter anderem Ausdrucke kurdischer Flaggen an den Fenstern hingen. (Az. 2 BvE 2/19)
Der Linken-Politiker erhob deshalb im April 2019 Organklage gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der im Bundestag das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt. Dort gibt es eine eigene Polizei, die für Sicherheit und Ordnung in allen Gebäuden sowie auf den Grundstücken zuständig ist.
Das Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gab Brandt Recht. Das Handeln der Polizei stelle einen „Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Abgeordnetenstatus“ dar. Das Vorgehen sei nicht verhältnismäßig gewesen. „Im konkreten Fall waren die Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage nur schwach ausgeprägt“, erklärte das Verfassungsgericht.
Die Polizei könne zwar zur Gefahrenabwehr Räume im Bundestag betreten, erklärten die Verfassungsrichter. Es sei aber zum einen nicht ersichtlich gewesen, dass Passanten die Plakate bereits wahrgenommen hätten. Unabhängig davon sei das Provokationspotenzial gering gewesen. Die aufgehängten Ausdrucke seien im Verhältnis zur gesamte Außenfassade des Gebäudes äußerst klein gewesen.
Der Linken-Abgeordnete Brandt begrüßte die Entscheidung. Sein Mandat könne er in seinen Büroräumen „nur vertrauenswürdig und gewissenhaft ausüben, wenn das Büro vor dem Zugang unerwünschter Personen geschützt ist“, erklärte Brandt. „Die Beamten hatten in meinen Büroräumen schlicht nichts zu suchen.“
Es sei vom Bundesverfassungsgericht „im Interesse aller Abgeordneten“ klargestellt worden, dass Mandatsträger in ihren Arbeitsräumen umfassend geschützt seien. „Wie in meiner privaten Wohnung muss ich selbst entscheiden können, wer Zugang zu meinem Büro hat und wer nicht“, erklärte Brandt. Das gelte auch für Beamte der Bundestagspolizei.