Schülerin scheitert mit Eilantrag: Präsenzunterricht in Hessen kann wie geplant beginnen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Vier Tage vor Beginn des neuen Schuljahres in Hessen hat ein Gericht grünes Licht für den Schulbesuch gegeben: Der Präsenzunterricht könne wie geplant stattfinden, urteilte der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag. Die zweite Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus sei nicht außer Kraft gesetzt. Einen entsprechenden Eilantrag verwarf das Gericht als unzulässig.

Gestellt hatte den Antrag eine Schülerin aus Frankfurt am Main. Sie begründete ihn mit einem erhöhten Infektionsrisiko durch die Schulöffnung. Es sei nicht nachvollziehbar, warum sich Schüler im Klassenraum ohne den Mindestabstand von anderthalb Metern aufhalten dürften, während dies in nahezu allen anderen Lebensbereichen nicht erlaubt sei und eine Maskenpflicht bestehe.

Der Senat des Verwaltungsgerichtshofs verwarf den Eilantrag mit der Begründung, dass das Ergebnis der Prüfung für die Schülerin wertlos sei. Sie könne mit dem Verfahren keine Verbesserung ihrer Position erreichen, weil sie selbst bei einem Erfolg ihres Antrags am Präsenzunterricht ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht teilnehmen müsste. Die verordnete Abstandsregel gelte nur im öffentlichen Raum. Klassenräume zählten nicht dazu.

Die von der Schülerin geforderte Einhaltung des Mindestabstands beziehungsweise eine Maskenpflicht während des Unterrichts könne sie nicht erreichen, wenn die Verordnung außer Kraft gesetzt würde. Daher bleibe sie zum Schulbesuch verpflichtet. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

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