Urteil zum „Recht auf Vergessen“

Justitia (über cozmo news)
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Grundsatzentscheidung zum „Recht auf Vergessen“ getroffen. Ein Mann, der wegen Mordes verurteilt wurde und noch viele Jahre später im Internet mit vollständigem Namen auffindbar war, hatte im Vorfeld Beschwerde eingereicht.

Die Karlsruher Richter gaben der Beschwerde des Mannes statt. Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht seien abzuwägen, so die Richter in ihrer Begründung.

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Raffi Gasser
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