Bundesinnenministerium übt Kritik am Kirchenasyl

Horst Seehofer - Bild: Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de / CC BY-SA 3.0 DE

Das Bundesinnenministerium stört sich einem Bericht zufolge an der Praxis des Kirchenasyls, das Flüchtlinge zumeist vor einer Überstellung in andere EU-Staaten bewahren soll. Die Festlegung, dass abgelehnte Härtefälle das Kirchenasyl nach drei Tagen verlassen müssen, werde nur in wenigen Fällen beachtet, heißt es der „Welt“ zufolge in einem internen Papier des Ministeriums.

Die Neuregelung des Kirchenasyls geht den Angaben zufolge auf einen Beschuss der Innenministerkonferenz (IMK) vom Juni 2018 zurück. Im vergangenen Jahr seien bundesweit 635 Kirchenasyl-Meldungen erfolgt, dazu habe es 480 Härtefalldossiers gegeben. Doch nur in zehn Prozent der Fälle hätten die Betroffenen das Kirchenasyl wieder verlassen, heißt es den Angaben zufolge in der Expertise des Ministeriums.

Bundesweit sank die Zahl der Kirchenasylmeldungen demnach im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 53 pro Monat. Von August bis Dezember 2018 habe es monatlich noch 68 Meldungen im Durchschnitt gegeben. Der Rückgang sei zu begrüßen, heißt es den Angaben zufolge in dem Papier aus dem Haus von Minister Horst Seehofer (CSU). Denn das Kirchenasyl sei lediglich für absolute Ausnahmefälle mit besonderen Härten vorgesehen. 

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz weisen die Kritik des Innenministerium der „Welt“ zufolge zurück. Beide betonten, dass das neue Verfahren, wonach Deutschland auch deutlich später als bislang die Verantwortung von Asylverfahren von anderen EU-Ländern übernimmt, ohne ihre Zustimmung eingeführt worden sei. 

„Die Neuregelung stellt eine einseitige Veränderung der 2015 geschlossenen Vereinbarung durch die Innenministerkonferenz dar und belastet die Gemeinden, die Einzelpersonen und Familien im Kirchenasyl sehr“, sagte der Bevollmächtigter des Rates der EKD, Martin Dutzmann, der „Welt“. „Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Juni 2018 widerspricht der aktuellen Rechtsprechung.“

Innerhalb der EKD zeigen sich Dutzmann zufolge viele Gemeinden „frustriert“ darüber, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eingereichte Fälle in der Regel negativ entscheide. So würden zum Beispiel ärztliche Atteste bisweilen nicht berücksichtigt, weil sie formalen Anforderungen nicht genügten. 

Ähnlich äußerte sich die Deutsche Bischofskonferenz. Die 2018 beschlossenen Änderungen „werden von den Kirchen kritisch gesehen“, teilte sie auf Anfrage mit. Dies stelle eine „erhebliche Belastung“ für die Schutzsuchenden dar. 

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