Koalition einigt sich auf Verlängerung von Kurzarbeitergeld

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Symbolbild: Bundestag mit Reichsadler

Die große Koalition hat sich auf weitere Hilfen für Arbeitnehmer und Unternehmen verständigt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. So sollen Kurzarbeiter künftig bis zu 24 Monate statt zwölf Monate Lohnersatz bekommen, wie die Partei- und Fraktionschefs in achtstündigen Beratungen am Dienstag in Berlin beschlossen. Von den Vereinbarungen zum Kurzarbeitergeld könnten Millionen Arbeitnehmer profitieren, die derzeit wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit sind. 

Die als Reaktion auf die Krise eingeführten Sonderregelungen zum erleichterten Zugang und zur Höhe der Zahlungen sollen nun bis Jahresende 2021 beibehalten werden. Damit erhalten Betroffene mit Kindern bis zu 77 Prozent des Verdienstausfalls ab dem vierten Monat und bis zu 87 Prozent ab dem siebten Monat. Betroffene Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 70 Prozent beziehungsweise 80 Prozent.

Die Kosten für das verlängerte Kurzarbeitergeld trägt laut dem Koalitionsbeschluss der Bund: Er gewährt der Bundesanstalt für Arbeit dafür Bundeshilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Kosten für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate kürzlich auf rund zehn Milliarden Euro beziffert.

Zur Stabilisierung der Unternehmen sollen die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter bis 30. Juni 2021 vollständig vom Bund erstattet werden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen sie in der Regel zur Hälfte erstattet werden. Wenn die Firmen allerdings Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit ermöglichen, soll auch dann eine vollständige Erstattung erfolgen.

Auch will die Regierungskoalition die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Corona-Krise verlängern. Die Laufzeit soll bis Jahresende ausgeweitet werden. Das im Juli gestartete Programm sieht vor, dass Unternehmen laufende Überbrückungshilfen von maximal 150.000 Euro erhalten. Es war zunächst auf drei Monate befristet. Bis Ende 2020 soll dem Koalitionsbeschluss zufolge auch die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt bleiben. 

Die Parteichefs von CDU, CSU und SPD werteten die Beschlüsse als Beleg für die Handlungsfähigkeit der Koalition. Diese verfolge mit den Corona-Maßnahmen das Ziel, „die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern“, sagte die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. 

CSU-Chef Markus Söder sagte: „Corona geht in die nächste Runde – die Regierung auch.“ Es sei ein gutes Zeichen, dass die Koalition trotz des beginnenden Wahlkampfs „in der Sache sehr konzentriert und gut zusammenarbeitet“.

SPD-Chef Walter-Borjans wertete die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeld als Erfolg. Ziel sei es, „dass der Beschäftigungszug nicht stillsteht, sondern schnell wieder in Gang kommt“, sagte er. „Wir sind noch lange nicht am Ende der Krise.“ Vor allem die SPD hatte in der Koalition auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds gedrungen. Aus den Reihen der Union hatte es hingegen Warnungen vor einer zu langen Ausdehnung gegeben, unter anderem wegen der Kosten.

Die Koalitionsspitzen hielten sich nun aber auch eine nochmalige Verlängerung des Kurzarbeitergeldes offen: Im Lichte der Corona-Pandemie werde „bei Bedarf über weitere Anpassungs- und Veränderungsbedarfe beraten“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Der Koalitionsausschuss einigte sich noch auf weitere Corona-Maßnahmen: Mit einem Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro sollen bis Ende 2021 Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten Corona-gerecht umgerüstet werden. Durch eine bessere Filterung solle die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen reduziert werden, heißt es in dem Beschluss. 

Mit weiteren 500 Millionen Euro soll eine „digitale Bildungsoffensive“ finanziert werden. Damit soll eine Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten und der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform finanziert werden. Diese Mittel sollen aus dem geplanten Corona-Hilfsprogramm der EU kommen.

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