598 Abgeordnete soll der Bundestag eigentlich haben – 709 sind es aktuell und bei der nächsten Wahl droht eine weitere Vergrößerung. Diese wollen sämtliche Bundestagsfraktionen verhindern, doch über den richtigen Weg wird seit Monaten gestritten. Am Dienstag wird das Problem im Koalitionsausschuss diskutiert.
WARUM IST DER BUNDESTAG VIEL GRÖßER ALS VORGESEHEN?
Das liegt vor allem an den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Damit die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate – der Bundestag wächst.
WELCHE LÖSUNGSVORSCHLÄGE HABEN DIE PARTEIEN?
FDP, Linke und Grüne:
Ein gemeinsamer Gesetzentwurf sieht eine Regelgröße von 630 Bundestagsmitgliedern vor. Um diese einzuhalten, soll unter anderem die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 verringert werden – was weniger Überhang- und Ausgleichsmandate zur Folge hätte.
CDU/CSU:
Das Unionsmodell sieht eine Reduzierung der Wahlkreise auf 280 vor. Die Methode für die Verteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Bundesländer – der sogenannte erste Zuteilungsschritt – soll so verändert werden, dass etwas weniger Überhangmandate entstehen. Zugleich sollen sieben Überhangmandate nicht durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen werden.
SPD:
Die Sozialdemokraten schlagen als Übergangslösung für 2021 vor, die Regelgröße des Bundestages bei 598 Abgeordneten zu belassen und eine Maximalgröße von 690 festzulegen. Darüberhinaus gehende Überhangmandate sollen nicht berücksichtigt werden.
Eine Reduzierung der Wahlkreiszahl hält die SPD in der laufenden Legislaturperiode für nicht mehr umsetzbar. Dies soll aber für die Bundestagswahl 2025 angegangen werden. Außerdem wünschen sich die Sozialdemokraten eine Paritätsregelung – Wahllisten sollen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen.
AfD:
Die Rechtspopulisten wollen die Zahl der Wahlkreise beibehalten; außerdem soll die Regelgröße von 598 Abgeordneten nicht mehr überschritten werden. Eine Partei soll pro Bundesland höchstens so viele Direktmandate bekommen, wie es dem jeweiligen Zeitstimmenanteil entspricht – es gäbe also keine Überhangmandate, aber unter Umständen eine ganze Reihe von Wahlkreisgewinnern, die es dennoch nicht in den Bundestag schaffen.