Die Bundesregierung will die Rechte von Kindern stärken, die bei der Geburt nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Ein am Mittwoch vom Kabinett gebilligter Gesetzentwurf verbietet es Eltern weitgehend, das körperliche Erscheinungsbild eines intergeschlechtlichen Kindes durch eine Operation an das männliche oder weibliche Geschlecht anpassen zu lassen. Diese Entscheidung soll dem Kind selbst überlassen werden, sobald es diese selbstbestimmt treffen kann.
Die Neufassung des Gesetzes solle der „Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung tragen“, erklärte das Bundesjustizministerium, das den Entwurf vorgelegt hatte. Es setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um.
Dem neuen Gesetz zufolge sollen Eltern nur dann in operative Eingriffe an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen einwilligen dürfen, „wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann“ und wenn er „allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen“, erklärte das Justizministerium.
Voraussetzung für eine Operation sei dann eine Genehmigung des Familiengerichts und die Zustimmung einer interdisziplinären Expertenkommission.
Die Grünen kritisierten den Entwurf als nicht weitreichend genug. Die Ausnahmeregelung in dem Entwurf führe dazu, dass die Entscheidungen „über den Körper von insbesondere intergeschlechtlichen Kindern weiterhin bei den Erwachsenen liegen“, erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann.
„Diese Operationen sind in der Regel irreversibel und haben oft traumatische Folgen im späteren Verlauf des Lebens“, erklärte er. „Es ist überfällig, sie endlich konsequent zu verbieten.“