Datenübertragung entscheidet bei Streaming und Onlinespielen über CO2-Bilanz

Symbolbild: Streaming
Symbolbild: Streaming

Wer online Serien schaut oder spielt, verursacht Treibhausgase, und auch durch die in der Corona-Krise vermehrten Videokonferenzen entsteht CO2. Ein Großteil davon kann durch die richtige Übertragungstechnik eingespart werden, wie das Umweltbundesamt (UBA) am Donnerstag mitteilte. „Wer zu Hause über Glasfaser oder VDSL streamt, kann dies mit gutem Klimagewissen tun“, erklärte UBA-Präsident Dirk Messner. Auch die Bildauflösung spielt demnach eine Rolle.

Bei der Nutzung von Cloud-Diensten und Streamingplattformen ist nach Berechnungen des UBA weniger die Datenverarbeitung im Rechenzentrum klimarelevant – sondern vielmehr, mit welcher Technik die Daten von dort zu den Nutzern übertragen werden. Beim Streamen eines HD-Videos über ein Glasfaserkabel entsteht demnach mit insgesamt zwei Gramm CO2 pro Stunde für Übertragung und Rechenzentrum die geringste Schadstoffbelastung. 

Bei einem Kupferkabel (VDSL) sind es laut UBA vier Gramm, bei der vergleichsweise jungen mobilen Übertragungstechnik 5G fallen fünf Gramm CO2 pro Stunde an. Die höchste Belastung entsteht bei der Datenübertragung mittels der älteren Mobiltechnik UMTS (3 G): Hier werden 90 Gramm CO2 pro Stunde erzeugt. „Unsere Forschung zeigt, dass wir verstärkt in den Ausbau der Glasfasernetze investieren sollten“, erklärte Messner. Aus Klimaschutzsicht sei auch 5G für die Zukunft „vielversprechend“.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sprach sich auch für mehr öffentliche WLAN-Hotspots aus. „Im richtigen Netz und mit effizienteren Rechenzentren wächst auch der Klima-Vorteil, den Home-Office und Videokonferenzen für den Klimaschutz haben können“, erklärte sie. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wolle sie Standards „für eine umweltfreundliche Digitalisierung“ erreichen.

Den UBA-Berechnungen zufolge können Verbraucher auch CO2-Emissionen einsparen, wenn sie eine geringere Streamingauflösung wählen. Das bedeutet beispielsweise, einen Film in HD- statt in UHD-Auflösung zu schauen. „Für Geräte mit kleinem Display ist der Qualitätsunterschied für das menschliche Auge ohnehin nicht wahrnehmbar“, erklärte das Amt. Den Stromverbrauch der Endgeräte selbst berücksichtigte es nach eigenen Angaben nicht bei den Berechnungen.

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