Die Rückkehr des EU-Parlaments nach Straßburg ist aufgrund der steigenden Ansteckungszahlen mit dem neuartigen Coronavirus verschoben worden. Parlamentspräsident David Sassoli entschied am Dienstag, die Plenarsitzung nächste Woche erneut in Brüssel abzuhalten, wie die Nachrichtenagentur AFP aus EU-Kreisen erfuhr. Zahlreiche Abgeordnete verschiedener Fraktionen hatten sich zuvor dagegen ausgesprochen, ins 500 Kilometer entfernte Straßburg zu reisen.
Die meisten Tagungen des EU-Parlaments finden im Normalfall ohnehin in Brüssel statt. Für die Plenarsitzungen reisen die Abgeordneten aber zwölf Mal im Jahr ins elsässische Straßburg – so schreiben es die EU-Verträge vor. Wegen der Corona-Pandemie hatte das Parlament das Pendeln ausgesetzt. Nach der Sommerpause sollte wieder zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden.
Insbesondere wegen der ernsten Lage in Brüssel hielten dies viele Abgeordnete zuletzt für verfrüht. Die belgische Hauptstadt gilt wegen zahlreicher Corona-Fälle als Risikozone. Da sei es unverantwortlich, mit dem gesamten Parlament nach Straßburg umzuziehen, sagte etwa der CDU-Abgeordnete Peter Liese.
Die Entscheidung oblag formell Parlamentspräsident Sassoli. Wenn Frankreich glaubwürdig darlege, dass die Sicherheit in Straßburg gegeben sei, habe Sassoli kaum Spielraum, hieß es bis zuletzt aus Parlamentskreisen. Im Elsass war die epidemioloische Lage zumindest vergangene Woche noch deutlich besser als in Brüssel.
Am Sonntag überschritt die Großraumregion der elsässischen Hauptstadt aber die Schwelle von täglich 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner und gilt jetzt ebenfalls als rote Zone. „Die Corona-Entwicklung in Straßburg hat die Gesamtlage verändert“, hieß es nun aus dem Parlament.
Auf französischer Seite herrscht bereits seit Anfang der Pandemie die Sorge, dass durch die Aussetzung der Straßburg-Sitzungen die Debatte um den Nutzen des doppelten Parlamentssitzes wieder an Fahrt gewinnen könnte. In der Vergangenheit hatte Paris nicht gezögert, die EU-vertraglich verankerten zwölf Sitzungen in Straßburg beim europäischen Gerichtshof einzuklagen.