Umfassende Änderungen im Abfallrecht sollen Ressourcen und Umwelt schützen

Symbolbild: Mülldeponie
Symbolbild: Mülldeponie

Mehr Herstellerverantwortung und weniger Plastikmüll: Der Bundestag hat sich am Donnerstag mit mehreren Änderungen im Abfallrecht befasst, die zu Ressourcen- und Umweltschutz beitragen sollen. Die Abgeordneten brachten unter anderem das von der EU vorgeschriebene Verbot von Einwegplastik auf den Weg. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Hand zum Vorreiter beim Recycling zu machen. 

Zudem sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, dass Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden, wie der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Michael Thews, erklärte. „Zum einen führen wir eine Obhutspflicht ein, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen deutlich zu begrenzen“, erklärte er. „Zum anderen müssen sich Hersteller von Einwegprodukten, die typischerweise Straßen und Parks vermüllen – wie Kaffeebecher und Zigarettenkippen – an den Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Bisher zahlen die Bürgerinnen und Bürger diese Kosten über ihre Gebühren.“

Außerdem müssen die 6000 öffentlichen Beschaffungsstellen in Bundesbehörden künftig „Erzeugnisse aus recycelten Materialien bevorzugen“, wie Thews weiter erläuterte. „So stärken wir das Recycling.“

Darüber hinaus fordern Union und SPD seinen Angaben zufolge die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von sogenannten Rezyklaten verbessert werden können. Der Einsatz dieser Rezyklate bei der Herstellung von neuen Produkten spare Primärrohstoffe und Energie und sei „Voraussetzung für eine echte Kreislaufwirtschaft“, betonte der SPD-Abgeordnete.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD), bezeichnete die in zahlreichen Produkten vorhandenen Wertstoffe am Donnerstag als „Schatzkammer“, die viel besser genutzt werde müsse – auch um „die planetaren Grenzen zu schonen.“

Beim Einwegplastik hatte die Bundesregierung bereits im Juni eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eine entsprechenden EU-Richtlinie umsetzt. Nach dieser müssen Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme oder Rührstäbchen bis spätestens Anfang Juli 2021 vom Markt verschwinden. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen soll aber zulässig bleiben, um eine Vernichtung ungebrauchter Einwegprodukte zu vermeiden.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte am Donnerstag indes, dass die allermeisten Einwegprodukte aus Plastik auch weiter unreguliert auf dem Markt blieben. „Der Weg aus der Plastikkrise führt nur über eine echte Verpackungswende: weg von Einweg, hin zu Mehrweg“, forderte Viola Wohlgemuth von Greenpeace. 

Auf der Tagesordnung des Bundestages stand für Donnerstag auch das Batteriegesetz der großen Koalition, das vor allem auf faire Wettbewerbsbedingungen für die herstellereigenen Rücknahmesysteme abzielt. „Mit der vorliegenden Novelle des Batteriegesetzes verbessern wir das deutsche Sammelsystem und erhöhen die Sammelquote“, erklärte Thews. Grüne und Linksfraktion dringen hier allerdings auf noch größere Anstrengungen. Alle drei Vorhaben müssen auch noch den Bundesrat passieren.

Bereits am Mittwoch hatte das Bundesumweltministerium zudem einen Referentenentwurf zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung und in die Verbändeanhörung gegeben. Damit will Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) das Recycling von Elektrogeräten verbessern – geplant sind neue Möglichkeiten zur Rückgabe alter Geräte, unter anderem in großen Supermärkten.

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