Bundestag debattiert erstmals über Gesetz gegen sexualisierte Gewalt

Symbolbild: Reichstag/Bundestag
Symbolbild: Reichstag/Bundestag

Der Bundestag hat am Freitag erstmals über das Gesetz zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder debattiert. Es müsse alles getan werden, um solche schrecklichen Straftaten zu verhindern, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Auftakt der Debatte am Freitag in Berlin. Die Gewalt „trifft und ins Mark und fordert uns auf, zu handeln“. 

Mit der Neuregelung wird im Gesetz der Begriff des sexuellen Missbrauchs durch den der sexualisierten Gewalt ersetzt. Bisher gilt der Missbrauch als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Künftig wird er als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren geahndet. Damit wird es Lambrecht zufolge nicht mehr möglich sein, minderschwere Fälle des schweren Missbrauchs einzustellen. Auch Geldstrafen würden bei solchen Fällen nicht mehr möglich sein.

Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Der Besitz soll mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten sieht der Gesetzentwurf künftig Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren vor.

„Täter fürchten nichts mehr, als entdeckt zu werden“, sagte Lambrecht. „Den Verfolgungsdruck müssen wir deshalb massiv erhöhen, das schreckliche Unrecht dieser Taten muss auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen.“

Der Gesetzentwurf sieht auch die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Der Strafrahmen für Herstellung und Verbreitung soll bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Für Erwerb und Besitz sind bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen.

Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. In der Strafprozessordnung soll zudem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden.

Die Anordnung von Untersuchungshaft soll unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein. Zudem soll das neue Gesetz den Einsatz der Telekommunikationsüberwachung auch bei Ermittlungen zu Kinderpornografie erlauben. Auch Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sollen ermöglicht werden.

In erweiterten Führungszeugnissen sollen besonders kinderschutzrelevante Urteile künftig zusätzlich zur Freiheitsstrafe 20 Jahre lang eingetragen bleiben. Neu geregelt werden mit dem Gesetzentwurf außerdem die Anforderungen an Richter und Staatsanwälte, die mit entsprechenden Verfahren zu tun haben. Die Verfahren müssten für die Betroffenen „so kindgerecht“ wie möglich gestaltet werden, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

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