Bundesverwaltungsgericht: IHK Nord Westfalen muss aus DIHK austreten

IHK Nord Westfalen - Bild: IHK Münster
IHK Nord Westfalen - Bild: IHK Münster

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen muss aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) austreten. Dazu verurteilte sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend laut Mitteilung vom Donnerstag, weil der DIHK regelmäßig seine Kompetenzen überschritten habe und Wiederholungsgefahr bestehe. Geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Münster, dem das Bundesverwaltungsgericht nun zum zweiten Mal Recht gab. (Az. 8 C 23.19)

Der Münsteraner zog bereits 2007 erstmals vor Gericht, um den Austritt seiner IHK aus dem Dachverband zu erwirken. Seiner Meinung nach überschritt dieser seine Kompetenzen, indem er sich regelmäßig und einseitig zu allgemeinen politischen Fragen wie etwa dem Klimaschutz äußerte. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Münster wiesen die Klage allerdings ab. Der Windkraftunternehmer legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. 

Dieses entschied 2016, dass ein IHK-Pflichtmitglied den Austritt seiner Kammer verlangen kann, wenn sich der DIHK allgemeinpolitisch betätigt und die Gefahr einer künftigen Wiederholung von Kompetenzüberschreitungen besteht. Der Fall wurde ans Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, das prüfen sollte, ob der DIHK ausreichende Gegenmaßnahmen ergriff. Die Münsteraner Richter wiesen die Berufung im April 2019 erneut zurück. Daraufhin legte der Kläger noch einmal beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein. Die Richter gaben dieser nun statt. Es bestehe die Gefahr von wiederholten Kompetenzüberschreitungen beim DIHK, hieß es. 

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erklärte in einer ersten Reaktion, der Verband werde das Urteil sorgfältig prüfen und alles dafür tun, um der IHK Nord Westfalen den Wiedereintritt zu ermöglichen. „Insbesondere werden wir weitere Vorkehrungen treffen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern.“ Zugleich betonte er, dass die Industrie- und Handelskammern und der DIHK auch nach dem Urteil „handlungsfähig und funktionstüchtig“ blieben.

Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, will nun mit anderen Hauptgeschäftsführern und dem DIHK beraten, „wie wir die Vertretung der Gesamtinteressen auf Bundes- und Europaebene“ an die Vorgaben der Leipziger Richter anpassen. 

Das „bahnbrechende“ Urteil habe indes nicht nur Auswirkungen auf die IHK, sondern auch auf die Handwerkskammern und den Zentralverband des Deutschen Handwerks, sagte das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Stefan Körzell, dem „Handelsblatt“. „Die Handwerkskammern sollten sich zukünftig sehr genau anschauen, zu welchen Themen und Forderungen sie sich öffentlich äußern.“ Es sei gut, dass das Gericht für Klarheit gesorgt habe. 

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