Länder fordern negative Corona-Tests von Reisenden aus deutschen Risikogebieten

Symbolbild: Auswertung von Tests im Labor
Symbolbild: Auswertung von Tests im Labor

Wegen der steigenden Corona-Zahlen müssen die Bürger zu Beginn der Herbstferien neue Hürden bei der Urlaubsplanung hinnehmen. Die meisten Bundesländer wollen künftig negative Corona-Tests von Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten verlangen – ohne einen solchen Nachweis gilt für die Betroffenen ein Beherbergungsverbot: Darauf einigten sich die Staatskanzleichefs der Länder am Mittwoch mit Kanzleramtsminister Helge Braun. Einige Länder wollen allerdings von dieser Vorschrift abweichen.

Der negative Corona-Test darf bei Vorlage nicht mehr als 48 Stunden alt sein, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss. Die Regelung gilt nur für touristische Reisen. Familienbesuche sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso Pendelverkehr. Im Gegenzug für diese Testpflicht entfällt für Reisende zugleich die obligatorische zweiwöchige Quarantäne in mehreren Bundesländern.

Bund und Länder forderten die Bürger in dem Beschluss „eindringlich“ auf, auf Reisen ganz zu verzichten, wenn sie in einem Corona-Hotspot leben. Dies sind Gebiete, in denen es binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegeben hat.

Die Bund-Länder-Runde machte dabei klar, dass Reisewillige aus Corona-Hotspots keinen Anspruch auf einen Corona-Test haben, nur um damit das Beherbergungsverbot zu umgehen. Testungen für Reisezwecke könnten nur dann vorgenommen, wenn es vor Ort dafür Kapazitäten gebe, heißt es in dem Beschluss. Vorrang hätten „Testungen im Gesundheitswesen sowie Testungen zur Aufrechterhaltung des Bildungswesens und der inneren Sicherheit“.

Mehrere Bundesländer wollten die Beschlüsse allerdings nicht komplett mittragen. Niedersachsen kündigte an, die Bund-Länder-Beschlüsse zunächst noch prüfen zu wollen. In einer Protokollnotiz verwies das Land auf die „extrem kurzfristige Vorlage“. Mecklenburg-Vorpommern behielt sich strengere Vorschriften für Einreisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots vor – etwa eine Pflichtquarantäne von mindestens fünf Tagen.

Berlin verlangte in einer Protokollerklärung, bei der Bewertung des Infektionsgeschehens als „Gesamtstadt und Einheitsgemeinde“ behandelt zu werden. Dies hat insofern Bedeutung, als einige Berliner Bezirke über der kritischen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen liegen, andere aber nicht.

Vor dem Bund-Länder-Beschluss hatte sich die Bundesregierung besorgt über die weitere Ausbreitung des Virus gezeigt. Ihr Sprecher Steffen Seibert sagte: „Wir haben sprunghaft ansteigende Zahlen insbesondere in einigen deutschen Großstädten, auch in der Hauptstadt, die befürchten lassen, dass es zu einer weiteren diffusen Verbreitung des Virus kommen kann.“

Ziel aller Maßnahmen müsse es nun sein, die Gesundheitsämter weiter befähigt zu halten, „Infektionsketten nachzuverfolgen und zügig zu unterbrechen“, sagte Seibert. 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verkündete die neuen Corona-Reiseregeln auf Twitter. Für Menschen aus Risikogebieten, die keinen negativen Corona-Test vorlegen könnten, gelte ein Beherbergungsverbot im Freistaat, schrieb er. „Dies betrifft auch Berliner Bezirke, die wegen hoher Infiziertenzahl Risikogebiete sind.“

In Großstädten wie München, Frankfurt am Main und Berlin sowie in einigen kleineren Kommunen waren die Infektionszahlen zuletzt vergleichsweise hoch. Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz hatte deshalb im Alleingang Quarantäneauflagen unter anderem für Menschen aus bestimmten Berliner Bezirken erlassen.

An der Vielzahl einzelner Regelungen gab es aber Kritik. Für die Bundesregierung sei es zwar „nachvollziehbar, dass Bundesländer mit einem niedrigen Infektionsgeschehen versuchen, sich vor dem Import des Virus von außen zu schützen“, sagte Regierungssprecher Seibert. Es sei aber „genauso nachvollziehbar, dass solche behelfsmäßigen Einzelregelungen viele Probleme hervorrufen und dass sie die Bürger auch durchaus verunsichern“.

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