Bundesregierung stärkt Marktposition der Bauern gegenüber Supermarktketten

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Ob die Stornierung einer Salatlieferung in letzter Minute oder ausbleibende Zahlungen – Bauern sind nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums häufig mit „unlauteren Handelspraktiken“ der ungleich größeren Lebensmitteleinzelhändler konfrontiert. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch nun eine Gesetzesänderung, die die Marktposition kleinerer Lieferanten und landwirtschaftlicher Betriebe stärken soll. Lob kam vom Bauernverband; der Handel kritisierte hingegen, dass „Überregulierung“ zu weniger Wettbewerb und damit steigenden Verbraucherpreisen führe.

Der Gesetzentwurf, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht unter anderem vor, dass Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln nicht mehr kurzfristig beim Lieferanten stornieren dürfen. Verboten werden soll außerdem, dass Händler einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern oder dass für verderbliche Lebensmittel später als dreißig Tage nach Lieferung gezahlt wird. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. 

„Mit dem Gesetz schaffen wir Augenhöhe, stärken die regionale Produktion und den Wettbewerb“, erklärte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Häufig bleibe kleinen Lieferanten „nichts Anderes übrig, als die unfairen Handelsbedingungen zu akzeptieren – wollten sie nicht ausgelistet werden“. Nun gewinne „David gegenüber Goliath deutlich an Stärke“.

Nach Angaben von Klöckners Ministerium verfügen die vier größten Handelsketten über eine Marktmacht von mehr als 85 Prozent. Das habe dazu geführt, „dass sich Praktiken etabliert haben, die Erzeuger klar benachteiligen“.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken „endlich voranschreitet“ und der Gesetzentwurf die Position der Landwirte in der Lieferkette stärke. Dennoch bleibe die Regelung „unvollständig, weil sie den Schutzbereich auf Lieferanten mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Millionen Euro begrenzt“.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte den Entwurf hingegen als „schlechte Nachrichten für den Handel und die Verbraucher in Deutschland“. Die Bundesregierung begebe sich „mit den strengen Einschränkungen für die Verhandlungen zwischen dem Einzelhandel und seinen Lieferanten auf einen wettbewerbsökonomischen Irrweg“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In die Vertragsgestaltungsfreiheit von Händlern und Lieferanten einzugreifen, führe zu weiteren Effizienzverlusten in der Lieferkette, verstärke Konzentrationstendenzen bei der Industrie und sei so „im Ergebnis mit der Gefahr steigender Verbraucherpreise verbunden“. 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete den Entwurf als guten Kompromiss. Für beide Seiten seien faire und verlässliche Vertragsbeziehungen essentiell. „Diesem Ziel sind wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gerecht geworden.“

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