Bundestag und Bundesrat wollen das neue Infektionsschutzgesetz, das die Corona-Maßnahmen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen soll, am 18. November unter Dach und Fach bringen. Nach dem erwarteten Bundestagsbeschluss soll der Bundesrat am kommenden Mittwoch um 15.00 Uhr zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um das neue Gesetz zu billigen, wie die Länderkammer am Donnerstag mitteilte.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können. Unmittelbar nach dem Bundesratsbeschluss soll das Gesetz an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung weitergeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In dem Entwurf werden konkrete Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Restaurantschließungen aufgelistet. Damit sollen die Maßnahmen künftig besser vor Gericht Bestand haben.