Gastronomie dringt auf rasche Ausgleichszahlungen für Teil-Lockdown

Symbolbild: Leere Gaststätte
Symbolbild: Leere Gaststätte

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dringt auf eine rasche Auszahlung der von Bund und Ländern versprochenen Ausgleichszahlungen für den seit Montag wegen der Corona-Pandemie geltenden Teil-Lockdown. „Die am 28. Oktober angekündigten Entschädigungen der finanziellen Ausfälle müssen jetzt schnell und unbürokratisch kommen“, verlangte Dehoga-Präsident Guido Zöllick am Dienstag in Berlin. 

„Die Betriebe verlassen sich auf das gesprochene Wort der Politik“, wonach 70 bis 75 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahresmonat ausgeglichen werden sollen, sagte Zöllick. Bereits im November müsse es dafür Abschlagszahlungen geben, denn Unternehmer wie Mitarbeiter bräuchten dringend Planungssicherheit. „Unsere Betriebe sind keine Garagen, die man einfach zusperrt“, sagte der Verbandspräsident.

Zöllick verwies dabei auch auf eine Reihe ungeklärter Fragen. Dabei gehe es etwa darum, ob und in welcher Form geringe Umsätze aus Übernachtungen von Geschäftsreisenden oder aus dem Abhol- und Lieferservice auf die Ausgleichszahlungen angerechnet werden. Unklar sei auch der Umgang mit Kantinen, die kaum noch Gäste haben, da gemäß den Empfehlungen der Regierung die meisten Mitarbeiter des Unternehmens im Homeoffice arbeiten.

„Wenn unserer Branche quasi ein Berufsverbot auferlegt wird und sie damit ein Sonderopfer bringt, um einen allgemeinen Lockdown für die Wirtschaft zu verhindern und die Schulen offen zu halten, dann muss der Schaden kompensiert werden – und zwar umfassend und unverzüglich“, forderte Zöllick. Gebe es dazu nicht rasch Klarheit, dann sei eine Klagewelle vorprogrammiert. Jedem dritten Betrieb droht laut Dehoga wegen der Einschränkungen ohne ausreichende Hilfe das Aus.

„Wir brauchen Klarheit von der Politik“, erklärte auch der Chef der Restaurantkette Hans im Glück, Johannes Bühler, in der „Wirtschaftswoche“. Von der Ausgestaltung der staatlichen Hilfen hänge ab, ob es sich beispielsweise lohne, Restaurants für das Außerhausgeschäft offen zu lassen. Auch die Restaurantkette Peter Pane wies auf dieses Problem hin.

Auf Einbußen durch die Schließungen von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen auch für den Groß- und Außenhandel verwies der Branchenverband BGA. Die Branchen seien „auf das engste verzahnt“, erklärte BGA-Präsident Anton Börner. Daher müssten beispielsweise die Lieferanten von Lebensmitteln und Getränken in die staatlichen Ausgleichszahlungen einbezogen werden. Teilweise mache die Hauptkundengruppe Gastronomie hier mehr als 60 Prozent des Umsatzes aus.

Über die Ausgleichszahlungen wird derzeit noch in der Bundesregierung beraten. Dafür stehen nach Regierungsangaben bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung.

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