Studie: Bildungs- und Teilhabepaket erreicht nur jedes siebte benachteiligte Kind

Bildungs- und Teilhabe - Bild: dantes1401 via Twenty20
Bildungs- und Teilhabe - Bild: dantes1401 via Twenty20

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen einer Studie zufolge nur jedes siebte benachteiligte Kind. Seit der Reform des Pakets 2019 sei ein leichter Rückgang bei der Inanspruchnahme zu beobachten, teilte der Paritätische Gesamtverband am Donnerstag in Berlin mit. Rund zehn Jahre nach seiner Einführung profitieren damit nur etwa 15 Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jungendlichen von den Leistungen.

Regional gibt es erhebliche Unterschiede in der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Erstmals wurden in der Studie Jobcenter mit besonders hohen und besonders niedrigen Quoten im Bundesländervergleich berücksichtigt. Gründe für hohe Bewilligungsquoten waren nach Angaben der Jobcenter niedrigschwellige Antragsverfahren, intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungen zur Information und Aufklärung der Betroffenen. Niedrige Bewilligungsquoten wurden häufig mit Problemen bei der Datenerfassung erklärt. Gelegentlich wurde aber auch auf bestehende, kostenfreie Angebote verwiesen.

Der Paritätische kritisierte, dass die Leistungen in ihrer derzeitigen Form nicht geeignet seien, Kinderarmut zu bekämpfen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht weiter komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei“, erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. 

Der Verband forderte die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz. „Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird“, erklärte Schneider.

Mit der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets 2019 wurde der monatliche Zuschuss für eine Teilhabe an Freizeitaktivitäten wie Vereinsmitgliedsbeiträge von zehn auf 15 Euro erhöht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das 2011 geschnürte Teilhabepekt im August 2020 für teilweise verfassungswidrig, weil der Bund den Kommunen damit zu hohe neue Lasten aufgelegt hat. Bis Ende 2021 muss der Bund die Sozialhilfeleistungen für Kinder und Jugendliche neu regeln.

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