200.000 Reisende seit September ohne Mundschutz im Bahnverkehr

Maskenpflicht im Zug
Maskenpflicht im Zug

Seit Mitte September hat die Bundespolizei rund 200.000 Reisende im Bahnverkehr auf die Einhaltung der Maskenpflicht an Bahnhöfen und in Zügen hingewiesen. Die „absolute Mehrheit“ habe sich einsichtig gezeigt, teilte die Bundespolizei in Potsdam am Dienstag mit. Vom 12. September bis einschließlich 7. Dezember hätten die Polizisten den Behörden rund 3700 Verstöße gegen die Maskenpflicht gemeldet und etwa 500 Platzverweise ausgesprochen.

Am bundesweiten Aktionstag zur Kontrolle der Maskenpflicht im Personenverkehr am Montag hätten die Bundespolizisten rund 3200 Reisende ohne Maske in Zügen und an Bahnhöfen angetroffen. Davon zeigten sich den Angaben zufolge 184 Menschen uneinsichtig, weswegen die jeweiligen Gesundheitsämter eingeschaltet wurden. Zusätzlich seien zwölf Platzverweise ausgesprochen worden.

Weder das Bahnpersonal noch die Bundespolizei dürfen Bußgelder verhängen, wenn jemand ohne Mund-Nasen-Schutz im Zug unterwegs ist. Festgestellte Verstöße werden lediglich an die Gesundheitsämter weitergegeben.

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