Union und SPD wollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit verbessern. Dies wurde laut Berichten von „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitagsausgaben) sowie des Portals „The Pioneer“ bei den Verhandlungen über das geplante Jahressteuergesetz vereinbart. Nur eine sehr begrenzte Verständigung gab es dagegen demnach bei Streitfragen zum Gemeinnützigkeitsrecht.
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll den Berichten zufolge von jährlich 2400 auf 3000 Euro steigen. Davon profitieren zum Beispiel Jugendtrainer in Sportvereinen, aber auch neben dem Hauptberuf tätige Ausbilder, Betreuer oder Dozenten in anderen Bereichen. Die weiter gefasste steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige soll demnach vom kommenden Jahr an nicht mehr 720, sondern 840 Euro im Jahr betragen.
Gemeinnützige Vereine und Organisationen dürfen den Berichten zufolge zudem mehr Geld als bisher steuerfrei einnehmen, um ihre Arbeit zu finanzieren. Die entsprechende Freigrenze werde von 35.000 auf 45.000 Euro im Jahr angehoben, hieß es. Spenden an gemeinnützige Vereine können demnach künftig bis zu 300 und nicht nur bis 200 Euro unbürokratisch per Kontoauszug bescheinigt werden.
Insgesamt haben die Entlastungen ein Volumen von pro Jahr rund 100 Millionen Euro. „Mit dem Paket stärken wir Vereine und Ehrenamtliche: Mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir ihre unverzichtbare Arbeit erleichtern“, sagten den Zeitungen Unions-Fraktionsvize Andreas Jung. „Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen ist der ehrenamtliche Einsatz für unsere Gesellschaft und ein gutes Zusammenleben so ungemein wichtig“, betonte SPD-Fraktionsvize Achim Post.
Beim Gemeinnützigkeitsrecht ging es um die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden für Vereine, die sich politisch betätigen. Hier bleibt es den Berichten zufolge dabei, dass Politik nicht der Hauptzweck der Tätigkeit sein darf. Mehr sei mit der Union „leider nicht konsensfähig“ gewesen, sagte dazu Post. Allerdings sollen nach seinen Worten künftig auch das Engagement für Klimaschutz, gegen Rassismus oder für Ortsverschönerungen als gemeinnützig anerkannt werden.
Jung stellte zudem klar, dass eine politische Betätigung wie bisher dann ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit möglich sei, wenn sie dem gemeinnützigen Zweck diene. So dürfe sich ein Umweltverband „selbstverständlich“ für Klimaschutz einsetzen und ein Hilfswerk für entwicklungspolitische Ziele. Hintergrund der Debatten ist der Verlust der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk Attac und weitere Organisationen.
Das Jahressteuergesetz enthält auch die geplante Steuerpauschale für Arbeit im Homeoffice. Diese solle nun je fünf Euro für maximal 120 Arbeitstage betragen, höchstens also 600 Euro, hieß es aus Koalitionskreisen. Homeoffice- und Entfernungspauschale schließen sich laut „The Pioneer“ für denselben Tag aus. Auch können nicht zugleich Werbungskosten für ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Die Vorlage enthält dem Portal zufolge auch Verschärfungen. So solle die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert werden. Zudem solle bei schwerer Steuerhinterziehung die rückwirkende Einziehung von Gewinnen auch aus bereits verjährten Cum-Ex-Geschäften möglich sein.