Personal im Zoofachhandel soll zu Fortbildungen verpflichtet werden

Schulung / Weiterbildung
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Angestellte im Zoofachhandel sollen zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) legte am Mittwoch einen Verordnungsentwurf vor: Ziel sei, potenzielle Käufer gut zu beraten um so für besseren Tierschutz zu sorgen. „Tiere gehören in die richtigen Hände“, erklärte Klöckner. „Die Verkäufer im Handel tragen dabei eine besondere Verantwortung“.

Eine Studie im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums kam zu dem Schluss, dass sich Halter vor dem Tierkauf häufig nicht genügend informieren oder falsch beraten werden. Insbesondere exotische Tiere enden deshalb häufig im Tierheim. „Ein Buch, das mir nicht gefällt, kann ich weglegen“, erklärte Klöckner. „Aber ein Tier, mit dem ich nicht umgehen kann, leidet“.

Die Verordnung sieht vor, dass das gesamte Verkaufspersonal von Zoohandlungen zukünftig geschult werden muss. Die Kenntnisse in den Bereichen Haltung, Pflege, Fütterung, häufige Krankheiten und normales Verhalten der Tiere müssen den Behörden auf Verlangen nachgewiesen und in regelmäßigen Schulungen aufgefrischt werden. Die Erlaubnis für gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren soll auf acht Jahre befristet und anschließend erneuert werden müssen. Sollte das Verkaufspersonal feststellen, dass ein Käufer den Aufwand der Tierhaltung unterschätze, „dann muss beraten auch abraten bedeuten“, forderte die Ministerin.

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