Seehofer verbietet rechtsextreme „Sturmbrigade 44“

Portrait Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) - Bild: Henning Schacht / Bundesinnenministerium
Portrait Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) - Bild: Henning Schacht / Bundesinnenministerium

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag die rechtsextreme Gruppierung „Sturmbrigade 44/Wolfsbrigade 44“ verboten. In Hessen und anderen Bundesländern wurden bei Razzien in Wohnungen von Anhängern Waffen und NS-Devotionalien beschlagnahmt, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Wer die Grundwerte der freiheitlichen Gesellschaft bekämpfe, „bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren“, erklärte Seehofer. Die Vereinigung war zwar relativ klein, galt aber als besonders gewaltbereit. 

Von den 13 führenden Vereinsmitgliedern wohnen acht – darunter auch der sogenannte Präsident – in Hessen, wie der Wiesbadener Innenminister Peter Beuth (CDU) mitteilte. Erklärtes Ziel der Gruppierung, das offenbar auch mit Gewalt verfolgt werden sollte, sei das „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“, schrieb ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Twitter.

Die Gruppe richtete sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit ihrer „menschenverachtenden Ideologie“ in aggressiv kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Charakteristisch für die Gruppierung sei ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus gewesen.

Die Vereinsmitglieder hätten sich offen zu Adolf Hitler bekannt und die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats angestrebt, erklärte Seehofers Ministerium. Prägend für den Verein sei insbesondere sein martialisches Auftraten und der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus gewesen.

Das Verbot erfolgte auf der Grundlage des Vereinsgesetzes. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten insgesamt 187 Einsatzkräfte die Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern, die sich neben Hessen auch in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen befanden. Aufgefunden wurden dabei nach Ministeriumsangaben Waffen wie Einhandmesser, Armbrust, Bajonette, Macheten, Hakenkreuze und Fahnen sowie umfangreiche IT-Asservate und Speichermedien. 

Die verbotene Gruppierung habe den Nationalsozialismus auf eindeutige Weise verherrlicht und sich klar gegen unsere demokratischen Werte positioniert, erklärte der hessische Innenminister Beuth. „Mit dem Verbot zeigt der Rechtsstaat den Rechtsextremisten klare Grenzen auf.“

Es handelte sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums um das vierte Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung in diesem Jahr. „Eine Vereinigung, die Hass sät und für die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates eintritt, hat in unserem Land keinen Platz“, erklärte Seehofer. „Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion des Rechtsstaates zu spüren.“ 

In Mecklenburg-Vorpommern war ein Anhänger der Gruppierung von den Razzien betroffen, und zwar in Rostock. Dabei wurden neben waffenähnlichen Gegenständen auch viele NS-Devotionalien und Tonträger mit rechtsextremistischer Musik beschlagnahmt. 

„Mit dem heutigen Vereinsverbot setzen wir ein weiteres deutliches länderübergreifendes Signal im Kampf gegen den Extremismus“ erklärte Landesinnenminister Torsten Renz (CDU). „Unser Rechtsstaat geht auch in Zeiten der Corona-Krise konsequent gegen Verfassungsfeinde vor und hat erneut seinen Handlungswillen bewiesen.“

Im Juli des vergangenen Jahres hatte die Bundesanwaltschaft in vier Bundesländern Wohnungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durchsuchen lassen. Damals standen sechs Beschuldigte im Verdacht, 2018 innerhalb der Gruppierung „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ als „bewaffneten Arm“ gebildet zu haben, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte.  

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