Altmaier will Corona-Hilfen für Unternehmen radikal vereinfachen

Peter Altmaier - Bild: BPA/Steffen Kugler
Peter Altmaier - Bild: BPA/Steffen Kugler

Angesichts von Antrags- und Auszahlungsschwierigkeiten bei den Corona-Hilfen für Unternehmen plant Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut einem Medienbericht eine deutliche Vereinfachung der Anträge sowie eine kräftige Erhöhung der Hilfen. Für den Erhalt der Überbrückungshilfen III solle künftig nur noch ein Kriterium gelten, berichtete das Magazin „Der Spiegel“ am Samstagabend. Sie müssten wegen der Corona-Pandemie im antragsberechtigten Monat einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent erlitten haben.

Die monatlichen Hilfssummen sollen dem Bericht zufolge angehoben werden: Betriebe, die unmittelbar von Schließungen betroffen sind, sollten bis zu 1,5 Millionen Euro vom Bund bekommen, statt derzeit maximal 500.000 Euro. Alle anderen Betriebe könnten bis zu eine Million erhalten, schreibt der „Spiegel“. Bislang ist dieser Betrag bei 200.000 Euro gedeckelt. 

Zudem plant Altmaier dem Bericht zufolge, künftig auch größere Unternehmen in die Hilfen einzubeziehen: Statt bei 500 Millionen Euro Jahresumsatz soll die Obergrenze künftig bei 750 Millionen Euro liegen. „Das ist eine deutliche Verbesserung nach oben“, hieß es dem „Spiegel“ zufolge aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Obendrein solle eine weitere Forderung des Einzelhandels erfüllt werden: Altmaier plane, Unternehmen die Möglichkeit sogenannter Teilwertabschreibungen einzuräumen. Wenn etwa ein Modegeschäft die Winterware nicht verkaufen kann, weil es schließen musste, soll es den Verlust künftig zu 100 Prozent von den Fixkosten seines Betriebs abschreiben können. 

Die SPD hatte sich bislang dagegen gewehrt und dabei auf Betrugsmöglichkeiten verwiesen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Partei, Bernd Westphal, signalisiert aber nun Zustimmung. „Wir haben enorme Hilfsprogramme am Start, die auch ihre Wirkung entfalten“, sagte Westphal dem „Spiegel“. In einigen Branchen wie dem Handel müsse aber „nachjustiert“ werden. „Der Non-Food-Handel sollte die Möglichkeit haben, unverkäufliche Saisonware als Teilwertabschreibung bei den Fixkosten erstattet zu bekommen“, wurde der SPD-Politiker zitiert.

Die neugestalteten Überbrückungshilfen III sollen rückwirkend ab vergangenem November bis zum Juni dieses Jahres laufen. Für Unternehmen, die die Bedingungen für November- und Dezemberhilfen erfüllen, sollen diese weiterhin ausgezahlt werden. Laut „Spiegel“ ist Altmaiers Vorstoß bislang nicht mit dem Bundesfinanzministerium des SPD-Politikers Olaf Scholz abgestimmt. Zudem müssten die Anhebung der Hilfszahlungen sowie die höheren Obergrenzen für die Unternehmensgröße von der EU-Kommission genehmigt werden.

Die Corona-Hilfen für Betriebe werden nicht nur von der Opposition, sondern auch von diversen Wirtschaftsverbänden als zu kompliziert und bürokratisch kritisiert. Dadurch verzögere sich die Auszahlung.

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