Brüssel veröffentlicht redigierte Fassung von Impfstoff-Vertrag mit AstraZeneca

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Die EU-Kommission hat eine redigierte Fassung des Impfstoff-Liefervertrages mit dem britisch-schwedischen Unternehmen AstraZeneca veröffentlicht. Die Brüsseler Behörde stellte das 41 Seiten lange Dokument am Freitag auf ihrer Webseite zum Download bereit. Große Teile des Vertrages unter anderem zu vereinbarten Preisen und Liefermengen wurden allerdings geschwärzt – nach Angaben der Kommission auf Verlangen AstraZeneca.

Brüssel hofft so, im Streit mit dem Hersteller um ausbleibende Impfstofflieferungen dessen Fehlverhalten zu belegen. AstraZeneca hatte vergangene Woche angekündigt, der EU zunächst deutlich weniger Impfstoff zu liefern als vorgesehen. Nach EU-Angaben sollen die Mitgliedstaaten im ersten Quartal nur 31 Millionen statt 80 Millionen Impfstoffdosen erhalten.

AstraZeneca-Chef Pascal Soriot hatte dies unter anderem damit begründet, dass sein Unternehmen sich nicht zu festen Liefermengen verpflichtet habe. Im Rahmen einer sogenannten Best-Effort-Klausel sei lediglich zugesichert worden, das Unternehmen werde sein „Bestes“ geben.

In dem von der Kommission veröffentlichten Dokument ist tatsächlich mehrmals von „besten vernünftigen Bemühungen“ die Rede. AstraZeneca werde diese etwa unternehmen, um die vereinbarten Dosen zu liefern und nach Möglichkeit in Werken in der EU zu produzieren. Das Unternehmen versichert darüber hinaus, den Vertrag als „rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung“ zu respektieren.

Nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen galten diese Best-Effort-Klauseln aber nur so lange, wie das Vakzin sich noch in der Entwicklung befand. Die Kommission hatte den Vertrag bereits im August abgeschlossen. Das AstraZeneca-Mittel wird voraussichtlich an diesem Freitag eine Zulassung für den EU-Markt erhalten.

AstraZeneca lege den Begriff der „besten vernünftigen Bemühung“ falsch aus, sagte ein EU-Vertreter. Dieses rechtliche Konzept wird demnach üblicherweise in Kaufverträgen über Güter verwendet, deren Verfügbarkeit nicht vollständig in der Macht des Unternehmens steht. „Aber jetzt die Produktionskapazitäten hochzufahren, steht voll und ganz in (AstraZeneca) Macht.“ Allerdings könne auch die EU sich „der Tatsache nicht verweigern, dass es hier Elemente gibt (…), die letztendlich von einem Richter zu entscheiden wären“.

Brüssel stört sich bei den Ankündigungen von Lieferengpässen des Unternehmens zudem besonders daran, dass Großbritannien und andere Nicht-EU-Länder offenbar weiterhin ungekürzte Mengen erhalten sollen. AstraZeneca-Chef Soriot hatte in diesem Zusammenhang auf den frühzeitigeren Vertragsabschluss der Briten mit seinem Unternehmen verwiesen.

Im Vertrag heißt es dazu, dass AstraZeneca versichere, „keine vertraglichen oder anderweitigen Verpflichtungen“ eingegangen zu sein, „welche die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung behindern würden“. Für von der Leyen schließt dies auch einen früheren Vertragsabschluss mit Großbritannien als Grund für Verzögerungen aus.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44283 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt