Bundestag ebnet Weg für einheitliche Bürger-Identifikationsnummer

Bundestag/Reichstag
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Um die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen, hat der Bundestag am Donnerstag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Damit wird eine Grundlage geschaffen, um die bestehende Steuer-Identifikationsnummer auch für andere Verwaltungsvorgänge als Identifikationsinstrument zu nutzen. Die Regierung sieht darin eine Voraussetzung, um die mit dem Onlinezugangsgesetz vorgegebenen Ziele zu erreichen – gegen das Vorhaben gibt es jedoch auch massive Kritik.

Hintergrund ist, dass für unterschiedliche Verwaltungsakte immer wieder die gleichen grundlegenden Daten von Bürgerinnen und Bürger wie Geburtsdatum und -ort sowie Adresse oder Familienstand benötigt werden. Dafür müssen bislang häufig jeweils Nachweise wie die Geburtsurkunde oder Meldebescheinigungen vorgelegt werden. Das neue Verfahren soll es ermöglichen, dass Behörden diese Daten direkt mit Hilfe der Identifikationsnummer zuverlässig und auf dem aktuellen Stand abrufen können.

Gegen die Neuregelung gibt es allerdings erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So wies die FDP in einem eigenen Anträgen darauf hin, dass damit Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegen eine umfassende Registrierung und Katalogisierung von Bürgerinnen und Bürgern durch das Zusammenführen von Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen verstoßen werde. Ähnliche Vorwürfe erhoben in einem Antrag auch die Grüne, die vor Verletzungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts warnten. Auch Linke und AfD lehnten das Vorhaben ab.

Da der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen hatte, gilt als ungewiss, ob das neue Gesetz die Länderkammer passieren wird. Kritiker warnten daher auch davor, dass die Neuregelung die Digitalisierung der Verwaltung, die insgesamt auf breite Zustimmung stoße, sogar verzögern oder gefährden könne. 

Die Bundesregierung hat dagegen wiederholt betont, alle Vorgaben der Verfassung würden beachtet. Auch verwies sie auf umfangreiche Vorkehrungen zum Datenschutz. So soll ein „Daten-Cockpit“ Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, digital nachzuvollziehen, welche Behörde wann und aus welchem Grund auf Daten zugegriffen hat.

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