Neues Urteil in 33 Jahre altem Berliner Mordfall am Donnerstag erwartet

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Frau in Berlin-Neukölln vor den Augen ihres kleinen Sohns verkündet das Landgericht in der Hauptstadt am Donnerstag voraussichtlich ein neues Urteil in dem Fall. Der Angeklagte Klaus R. wurde im September 2019 bereits wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Juni 2020 aber unter Verweis auf eine unzureichende Beweisführung auf.

R. wird der Mord an Annegret W. zur Last gelegt, mit der er im Jahr 1987 eine Affäre hatte. Der damals zwei Jahre und acht Monate alte Sohn des 30-jährigen Opfers soll den Mord an seiner Mutter am 18. September 1987 miterlebt haben. Der Täter soll der Frau ins Gesicht geschlagen, sie mit einem Pullover gewürgt und ihr dann mehrfach in den Hals gestochen haben.

Jahrelang konnte in dem Fall kein Verdächtiger ausfindig gemacht werden, woraufhin die Ermittlungen im Jahr 1991 eingestellt wurden. Erst 2015 nahmen Staatsanwaltschaft und Morddezernat den Fall wieder auf, nachdem neue molekulargenetische Methoden möglich geworden waren. Eine neue DNA-Analyse brachte die Ermittler auf die Spur von R., der 2018 festgenommen wurde.

Entscheidend bei seiner Verurteilung waren neu entdeckte DNA-Spuren auf dem Pullover, den der Täter benutzt haben soll, um das Opfer zu würgen. Neben der DNA-Spur von R. wurde auch die DNA des Opfers und eines ihrer Söhne auf dem Pullover festgestellt. Das Schwurgericht begründete die Verurteilung von R. insbesondere mit dieser DNA-Mischspur.

Gegen die Verurteilung wegen Mordes ging R. in Revision. Der BGH wies in seiner Entscheidung die Beweisführung des Gerichts als unzureichend zurück und hob das Urteil auf. „Angesichts mehrerer Treffen des Angeklagten mit dem Tatopfer vor der Tat“ sei nicht sicher, dass es sich bei der DNA-Mischspur um eine „tatrelevante“ Spur handle, erklärte der BGH zur Begründung seiner Entscheidung.

R. blieb vorerst als dringend tatverdächtig in Untersuchungshaft. Am 21. Dezember 2020 wurde der Haftbefehl gegen ihn allerdings aufgehoben. Grund für seine Freilassung waren Spermaspuren im Mund des Opfers, die zum damaligen Lebensgefährten der Frau passten, nicht aber zum Angeklagten. Am Donnerstag werden sowohl die Plädoyers als auch das Urteil in dem Fall erwartet.

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