Verfassungsbeschwerde gegen sächsisches Polizeigesetz in Karlsruhe eingereicht

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen das sächsische Polizeigesetz eingereicht. Die Klage richte sich unter anderem gegen längerfristige Observationen, den Einsatz verdeckter Ermittler, Abhör- und Ortungsmaßnahmen und die Erhebung von Telekommunikations- und Internetdaten, hieß es.

Das zum 1. Januar in Kraft getretene Gesetz räumt der Polizei mehr Befugnisse beim Kampf gegen internationale Kriminalität ein. „Die neuen Befugnisse ermöglichen Überwachungsmaßnahmen weit im Vorfeld einer konkreten Straftat. Dadurch kann praktisch jede Person Opfer tiefer Grundrechtseingriffe werden“, sagte dazu der Verfahrenskoordinator des GFF, David Werdermann, den RND-Zeitungen.

Auch beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof ist eine Klage gegen das Gesetz anhängig. Eingebracht wurde sie von Landtagsabgeordneten der damaligen Oppositionsparteien Linke und Grüne. Wann das Bundesverfassungsgericht über die GFF-Klage verhandelt, ist noch nicht bekannt. 

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