Blumen in Zeiten des Lockdowns – Das musst du wissen

Blumenstrauß
Blumenstrauß

Zum Valentinstag am 14. Februar werden wohl auch in diesem Jahr wieder Millionen von Blumen verschenkt – trotz des Corona-Lockdowns. Viele Blumengeschäfte bieten einen Abhol- oder Lieferservice an, bei Versandhändlern können Schnittblumen und Sträuße auch online bestellt werden. Was Verbraucher beim Blumenkauf im Internet beachten sollten:

Blumengeschäft, Supermarkt oder Online-Shop?

In vielen Bundesländern dürfen die Blumengeschäfte wegen des Lockdowns am Valentinstag nicht öffnen. Viele Floristen bieten aber einen Lieferservice an oder Angebote wie Click & Collect, also das Abholen vorher bestellter Blumen. Auch viele Supermärkte verkaufen Schnittblumen.

Im Internet gibt es mittlerweile etliche Onlineshops für Blumen. Verbraucherschützer weisen aber darauf hin, dass es beim Blumenkauf im Internet kein Recht auf Umtausch gibt. Kunden können die verderblichen Pflanzen also nicht einfach zurückschicken. Auch bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen sind die Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg oft auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Liefert der Anbieter die Blumen zum Wunschtermin?

Der Jurist Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät dazu, bei der Bestellung darauf zu achten, ob der Anbieter Lieferungen zum Wunschtermin garantiert. Einige Händler greifen dabei auf lokale Floristen zurück, andere versenden die Blumen im Paket mit einem Logistikunternehmen.

Kommen die Blumen trotz fester Zusage verspätet, können Kunden laut der Verbraucherzentrale den Kaufpreis zurückverlangen. Aber Achtung: Der Valentinstag fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag – die meisten Online-Anbieter liefern laut der Verbraucherzentrale an diesem Tag gar nicht aus.

Was kann ich tun, wenn der Strauß nicht so aussieht wie auf dem Foto?

Die Fotos der Blumensträuße auf den Internetseiten sind nach Angaben der Verbraucherschützer in der Regel nur Beispielfotos. Häufig behalten sich die Händler laut Bartel vor allem bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit der einzelnen Blumenarten.

Eine echte Handhabe haben Kunden demnach nur, wenn sie genaue Vorgaben gemacht haben oder die Blumen und die Anzahl genau bestimmt waren. „Sie müssen nicht einen Strauß Tulpen akzeptieren, wenn Sie Rosen bestellt haben. Dann erhalten Sie Ihr Geld zurück oder die Rosen müssen nachgeliefert werden“, erklärt der Jurist.

Was hat es mit einer „Sieben-Tage-Frische-Garantie“ und anderen Versprechen auf sich?

Oft handele es sich bei einer solchen Garantie um eine reine Werbeaussage, warnt Bartel. Selbst wenn sie Bestandteil der Vertragsregelungen sei, fehle es meist an einer genauen Erläuterung. „Frische ist sehr unbestimmt“, warnt Bartel. Er ermutigt Kunden aber dazu, die Garantie einzufordern: „Machen Sie Fotos, wenn Ihre Blumen zu früh die Köpfe hängen lassen und senden sie diese noch am selben Tag an den Händler. Dann muss er reagieren und zumindest neue Blumen senden.“

Auch auf die Umwelt und faire Bedingungen für die Erzeuger achten

Ein Großteil der in Deutschland verkauften Schnittblumen stammt von Großfarmen in Afrika oder Südamerika, die Produktionsmethoden sind oft weder gut für die Umwelt noch für die Arbeiter. Es gibt aber auch Blumen aus fairem und kontrolliert ökologischem Anbau. 

Die Organisation Transfair zertifiziert seit 2015 auch Schnittblumen mit dem Fairtrade-Siegel – nach Angaben von Transfair ist inzwischen jede dritte in Deutschland verkaufte Rose fair gehandelt. Das Fairtrade-Siegel garantiert bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Es gibt auch strenge Vorschriften etwa für den Einsatz von Pestiziden. Auch das Siegel „FLP“ (Flower Label Program) kennzeichnet eine Blumenzucht nach besseren sozialen und ökologischen Standards.

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