Die EU-Kommission sieht wenig Handhabe, um gegen einseitig von Deutschland und anderen Ländern beschlossene Grenzkontrollen wegen der Corona-Pandemie vorzugehen. „Der Handlungsspielraum ist begrenzt“, sagte eine EU-Vertreterin am Dienstag vor Journalisten. Mitgliedstaaten hätten das Recht, die Freizügigkeit auf Grundlage von Gesundheitsgefahren einzuschränken. Dies müsse allerdings verhältnismäßig erfolgen.
Der EU-Vertreterin zufolge hat die Kommission bisher noch nie Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie einseitig Grenzkontrollen im Schengenraum wiedereingeführt haben. Es sei auch die Frage, ob solche Verfahren „die richtige Antwort sind, wenn es um eine sich ständig verändernde Situation geht“.
Die EU wolle „sehr schnell praktische Ergebnisse und Lösungen“, um etwa Lkw-Staus an den Grenzen und Probleme für die Wirtschaft zu verhindern, sagte die EU-Vertreterin. Sie trete deshalb mit betroffenen Staaten in Kontakt, um auftretende Schwierigkeiten zu beseitigen.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und ihr Justizkollege Didier Reynders wandten sich am Dienstag in einem Brief an alle Mitgliedstaaten. Darin verwiesen sie auf eine EU-Empfehlung, die „störende Effekte innerer Grenzkontrollen insbesondere für den Binnenmarkt“ verhindern solle. Demnach sollten Grenzschließungen vermieden werden. Kontrollen dürften nicht diskriminierend sein und müssten verhältnismäßig ausfallen, hieß es.
Die Bundesregierung hatte am Sonntag Kontrollen zum österreichischen Bundesland Tirol und Tschechien eingeführt. Grund ist die dort starke Ausbreitung von Mutationen des Corona-Virus. Einreisen dürfen nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland. Ausnahmen gelten für den Gütertransport und Gesundheitspersonal.
Nach einer Aufstellung der Kommission haben derzeit neben Deutschland acht weitere Länder wegen Covid-19 Grenzkontrollen. In fünf Staaten gibt es zudem schon länger Kontrollen wegen der Migrationsfrage und Terrorgefahr.