Lambrecht: Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen

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Fälle von Stalking kommen nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nach wie vor deutlich zu selten vor Gericht. „Der Straftatbestand der Nachstellung hat bisher zu hohe Hürden“, erklärte Lambrecht am Mittwoch in Berlin. Das zeige der im Bundeskabinett behandelte Evaluierungsbericht. „Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.“ Sie werde ihren Gesetzentwurf dazu in Kürze vorlegen.

Lambrecht verwies darauf, dass der Straftatbestand „bisher nur bei beharrlichem Täterverhalten und schwerwiegenden Eingriffen in das Leben der Betroffenen“ greife. Sie wolle die Anwendung der Vorschrift erleichtern und die Strafbarkeitsschwellen senken. 

Menschen würden auch im Netz und über Apps immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert. Es würden falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert. „Auch diese Taten möchten wir ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe stellen“, erklärte die SPD-Politikerin. 

Stalking sei für Betroffene „oft schrecklicher Psychoterror – mit traumatischen Folgen“, betonte Lambrecht. „Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen Menschen häufig Tag und Nacht, und das über lange Zeit.“ Die Übergriffe reichten bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt.

Die Bundesregierung befasste sich am Mittwoch mit dem Evaluierungsbericht des Justizministeriums zu dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom März 2017. Mit dem Gesetz wurde der tatsächliche Eintritt einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers entbehrlich. Stattdessen reicht es nun aus, wenn das Verhalten des Täters abstrakt geeignet ist, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Nachgewiesen werden muss derzeit ein „beharrliches“ Nachstellen, das geeignet ist, das Leben des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. Diese Hürden sollen nach den Plänen Lambrechts abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort „beharrlich“ durch „wiederholt“ und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden.

Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich soll der Gesetzentwurf nach Angaben des Ministeriums aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vorsehen, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen unter anderem Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer nahestehenden Person verursacht.

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen werden elf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern. Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer. 

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