Urteil: Weißer Löwe darf nicht bei Privatbesitzer in Sachsen-Anhalt bleiben

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der weiße Löwe „Moyo“ darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) von Sachsen-Anhalt in Magdeburg nicht bei seinem Privatbesitzer bleiben. Ein gegen den Besitzer ausgesprochenes Haltungs- und Betreuungsverbot sei rechtmäßig, befand das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag. Die ausgewachsene Raubkatze sei nicht tierschutzgerecht in einem zu kleinen Gehege gehalten worden, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Demnach bemaß der kombinierte Innen- und Außenkäfig auf dem Grundstück des Besitzers lediglich 80 Quadratmeter. Erforderlich seien hingegen mindestens 200 Quadratmeter. Die Unterbringung von „Moyo“ laufe „der Wesensart des Tiers zuwider“, sei „instinktwidrig“ und werde von dem Löwen als „lebensfeindlich“ empfunden. Das Wohlbefinden der Raubkatze ist laut OVG konkret gefährdet.

Auch wenn das Tier derzeit keine Verhaltensauffälligkeiten zeige, seien Auswirkungen der Unterbringungsbedingungen auf dessen Verhaltensmuster „nur eine Frage der Zeit“. Die „persönlichen Interessen“ des Besitzers hätten hinter dem Schutz des Tierwohls zurückzutreten. Das OVG bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Magdeburg vom 23. Dezember. Die private Haltung von Raubkatzen ist in Sachsen-Anhalt grundsätzlich erlaubt.

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