Brüssel will EU-Defizitregeln nach jetzigem Stand auch 2022 aussetzen

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hält es die EU-Kommission nach jetzigem Stand für nötig, die europäischen Defizit- und Schuldenregeln auch im kommenden Jahr auszusetzen. Nach der Wintervorhersage der Behörde werde die Wirtschaftsleistung in der EU erst Mitte 2022 wieder das Vorkrisenniveau von 2019 erreichen, erklärte die Kommission am Mittwoch. Dies spreche dafür, die Ausnahme „im Jahr 2022 weiterhin anzuwenden und sie ab 2023 zu deaktivieren.“

Wegen der Corona-Krise hatte die EU-Kommission im März vergangenen Jahres erstmals überhaupt die europäischen Regeln für Haushaltsdefizite und Gesamtverschuldung der Mitgliedstaaten ausgesetzt. Dies soll es den Regierungen ermöglichen, massive Konjunktur- und Hilfsprogramme für die Wirtschaft aufzulegen, ohne Sanktionen aus Brüssel fürchten zu müssen. 

„Es gibt Hoffnung am Horizont für die EU-Wirtschaft, aber im Moment beeinträchtigt die Pandemie weiterhin die Lebensgrundlagen der Menschen und die Wirtschaft insgesamt“, erklärte Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis. „Um diese Auswirkungen abzufedern und eine widerstandsfähige und nachhaltige Erholung zu fördern, lautet unsere klare Botschaft, dass die finanzpolitische Unterstützung so lange wie nötig fortgesetzt werden sollte.“

Die EU-Kommission veröffentlichte am Mittwoch Leitlinien für das weitere finanzpolitische Vorgehen der Mitgliedstaaten in der Corona-Krise. Demnach soll die abschließende Entscheidung über die Aussetzung der Defizit- und Schuldenregeln „nach einer auf quantitativen Kriterien beruhenden Gesamtbeurteilung der Wirtschaftslage getroffen werden“. Wichtigstes Kriterium sei die Wirtschaftstätigkeit „im Vergleich zum Vorkrisenniveau“ Ende 2019.

Getroffen werden soll die Entscheidung auf Grundlage der Frühjahrsprognose der Kommission. Sie soll in der ersten Mai-Hälfte veröffentlicht werden.

Die Kommission kündigte aber bereits an, dass sie auch nach dem Ende der Ausnahme weiter „länderspezifische Situationen“ berücksichtigen will. „Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat das Vorkrisenniveau der Wirtschaftstätigkeit noch nicht wieder erreicht hat, werden alle Flexibilitäten innerhalb des Stabilitäts- und Wachstumspakts voll genutzt“, hieß es. 

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll finanzpolitische Stabilität in der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sicherstellen. Ihm zufolge dürfen die Haushaltsdefizite der Mitgliedstaaten normalerweise nicht drei Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten. Die Gesamtverschuldung sollte zudem nicht über 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen.

Bei anhaltenden Defizitverstößen drohen den Mitgliedstaaten Sanktionen aus Brüssel. Dabei sind Geldbußen von bis zu 0,2 der Wirtschaftsleistung möglich, was sich auf Milliardenbeträge summieren kann. Auch Gelder aus den milliardenschweren Strukturfonds könnten gekürzt werden. Das Verfahren ist aber langwierig, und bisher hat die EU noch niemals Geldbußen verhängt.

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