Das Berliner Landgericht hat einen 33-jährigen Serienvergewaltiger zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung und Geiselnahme Verurteilte habe „innerhalb von zwei Jahren das Leben von fünf Frauen zerstört“, sagte die Vorsitzende Richterin Denise Wittkopf bei der Urteilsverkündung am Montag. Auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Wisam B.B. die ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen zwischen März 2018 und Februar 2020 begangen hatte. Der Verurteilte und seine Mittäter seien dabei besonders „grausam und brutal“ vorgegangen und hätten regelrecht „Jagd auf junge Frauen gemacht“, sagte Wittkopf.
In zwei Fällen griff er im Januar und Februar 2020 mit Mittätern je eine Frau auf offener Straße in Berlin auf und vergewaltigte sie im Auto sowie in einem Fall außerdem in einer Wohnung. Bei der Wohnung handelte es sich um die Anschrift des jüngeren Bruders des Angeklagten. Dieser war zuvor in einem getrennten Verfahren freigesprochen worden.
Im Januar 2020 packte B.B. gemeinsam mit einem Mittäter eine Frau auf ihrem Heimweg mitten in der Nacht, zerrte sie in ein Auto und würgte sie. Auf der Rückbank ihres Wagens wurde sie dann von den beiden Männern vergewaltigt.
Die Männer brachten die Frau daraufhin in eine Wohnung und vergewaltigten sie erneut. Dort drohten sie ihr auch damit, sie würden weitere Männer dazuholen, wenn sie sich weigere. Vier Stunden nach dem Aufgreifen der Frau setzten die Männer sie mit dem Auto im Stadtteil Charlottenburg ab.
Im Februar 2020 zog B.B. gemeinsam mit drei Mittätern eine weitere Frau mitten in der Nacht in ein Auto, wo die vier sie vergewaltigten. Später ließen sie die Frau aussteigen. Sie erlitt laut Anklage durch Würgen massive Atemnot und Todesangst.
Bereits in den Jahren 2018 und 2019 hatte B.B. in seiner Wohnung außerdem zwei weitere Vergewaltigungen begangen. Im Jahr 2018 war die Betroffene zur Tatzeit erst 14 Jahre alt.
„Seine Taten sprechen von einer tiefen Verachtung von Frauen“, sagte Wittkopf zur Urteilsbegründung. Sie seien „Ausdruck eines sadistischen Machtanspruchs“.
Der Verurteilte habe „keinerlei Empathie“ gezeigt. Die Sicherungsverwahrung könne aber erst angeordnet werden, wenn eine psychiatrische Begutachtung möglich gewesen sei. Bisher hatte sich der Mann nicht untersuchen lassen, weshalb noch unklar sei, „ob er weitere Straftaten begehen wird“.
Das Verfahren sei für alle Beteiligten „eine Zumutung“ gewesen, sagte Wittkopf abschließend. Der Verurteilte habe im Prozess „geschwiegen, geleugnet und gelogen“ und so die Überlebenden gezwungen, die Taten vor Gericht erneut durchleben zu müssen.
„Unerträglich“ seien aber auch die im Prozess ans Licht gekommenen Versäumnisse der Ermittlungsbehörden. „Wir mussten erkennen, dass Geld und Personalmangel beim Landeskriminalamt die Aufklärung behindert haben“, sagte Wittkopf. Es sei fraglich, ob zumindest eine der Taten hätte verhindert werden können.