EU-Kommission will ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern beenden

Europäische Union - Bild: Mauro Bottaro
Europäische Union - Bild: Mauro Bottaro

Die EU-Kommission will die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben beenden. Die Behörde stellte am Donnerstag einen Vorschlag vor, der Arbeitgeber ab 250 Beschäftigten zur regelmäßigen Offenlegung des Lohnunterschieds zwischen Frauen und Männern verpflichten soll. Kleine Firmen müssen nur auf Antrag von Arbeitnehmern Auskunft geben. Bei Verstößen gegen Vorgaben zu gleicher Bezahlung soll es auch Strafen geben.

Eine EU-Richtlinie von 2006 schreibt die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern vor. Schon 2014 gab es eine Empfehlung der Kommission, Transparenz bei der Entlohnung zu schaffen. Nach Daten der Statistikbehörde Eurostat liegt der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in der EU im Schnitt aber weiter bei 14,1 Prozent.

„Gleiche Arbeit verdient gleiche Bezahlung“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dafür sei Transparenz nötig. „Frauen müssen wissen, ob ihre Arbeitgeber sie fair behandeln.“

Nach dem Kommissionsvorschlag sollen alle Arbeitnehmer den Anspruch erhalten, Informationen über ihre Bezahlung im Vergleich zum durchschnittlichen Lohnniveau in ihren Unternehmen oder Behörden zu erhalten. Die Daten sollen dabei auch nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden und nach Kategorien von Arbeitnehmern, die gleichwertige Arbeit leisten.

Bei nicht anderweitig gerechtfertigten Unterschieden von mindestens fünf Prozent bei der Bezahlung soll es eine Lohnbewertung mit Arbeitnehmervertretern geben. Beschäftigte, die bei der Bezahlung diskriminiert wurden, sollen Entschädigung erhalten. Diese soll das gesamte ausstehende Arbeitsentgelt einschließlich Prämien und Sachleistungen umfassen.

Konkrete Vorschläge für Strafen bei Verstößen machte die Kommission nicht. Sie forderte die Mitgliedstaaten lediglich auf, für diese Mindesthöhen festzulegen und sie „wirksam“ und „abschreckend“ zu gestalten. 

Über den Vorschlag müssen nun das Europaparlament und die Mitgliedstaaten beraten. Bei einer Einigung hätten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, das Vorhaben auf nationaler Ebene umzusetzen. 

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