Harbarth offen für Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre

Stephan Harbarth - Bild: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Stephan Harbarth - Bild: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat sich offen für eine Verlängerung der Wahlperiode des Bundestages von vier auf fünf Jahre gezeigt. Dies wäre „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Harbarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben). Er verwies auf entsprechende Regelungen in den meisten Bundesländern, die für ihren Weg „beachtliche Gründe vorzuweisen“ hätten.

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftsanwalt gab zu bedenken, dass zu Beginn einer Wahlperiode erfahrungsgemäß die Regierungsbildung einige Zeit in Anspruch nehme und gegen Ende einer Wahlperiode häufig bereits der nächste Wahlkampf seine Schatten vorauswerfe.

Auf Länderebene ist mit Ausnahme Bremens die fünfjährige Wahlperiode inzwischen die Regel, auch das Europaparlament wird alle fünf Jahre gewählt.

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