Schneider: SPD steht geschlossen zu bundeseinheitlicher Corona-Notbremse

Carsten Schneider - SPD - Bild: Benno Kraehahn
Carsten Schneider - SPD - Bild: Benno Kraehahn

Die SPD steht nach Darstellung von Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider weitgehend geschlossen hinter dem von der Regierung beschlossenen Gesetzentwurf für eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse. Dies gelte für die SPD-Fraktion im Bundestag, aber im Grundsatz auch für die SPD-Ministerpräsidenten, sagte Schneider am Mittwoch in Berlin. Er erwarte nur noch kleinere Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

Dazu dürfte nach seinen Worten eine begrenzte Lockerung der geplanten Ausgangssperre gehören. Laut Schneider zeichnet sich ab, dass es weiterhin auch nach 21.00 Uhr möglich sein solle, „sich draußen zu bewegen“, etwa zur sportlichen Betätigung. Das Problem sei weniger, dass Menschen „herumlaufen“, als zu verhindern, „dass sie irgendwo hingehen“.

Zudem dürften demnach Vorgaben für Sport von Kindern etwas gelockert werden. Außerdem solle für Verordnungen auf Grundlage des neuen Gesetzes der Vorbehalt einer „aktiven Zustimmung“ des Bundestages gelten.

Im Grundsatz stehen die geplanten Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens bei einem Inzidenzwert ab 100 jedoch laut Schneider nicht in Frage. Es sei richtig, dass dies „eine Zumutung“ sei, doch als Alternative käme nur ein weitgehendes Herunterfahren der Wirtschaft in Frage. In den Beratungen werde es nun vor allem darum gehen, die Beschränkungen möglichst rechtssicher zu formulieren, da mit Klagen auf jeden Fall zu rechnen sei.

Zu Forderungen unter anderem von Medizinern nach härteren Einschränkungen sagte Schneider, der Bund gebe nur Mindeststandards für Inzidenzen über 100 beziehungsweise für Schulen ab 200 vor. Dies sei notwendig geworden, weil einige Ministerpräsidenten die bisherigen Beschlüsse nicht umgesetzt hätten, darunter Markus Söder (CSU) in Bayern und Armin Laschet (CDU) in Nordrhein-Westfalen sowie Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). 

Die Länder könnten aber auch künftig jederzeit zusätzliche Maßnahmen beschließen, wenn sie dies für notwendig halten, sagte der SPD-Politiker weiter. Er hoffe, dass jetzt „alle Landesregierungen den Schuss gehört haben“. Das neue Gesetz helfe besonders auch dort, wo etwa in Koalitionen eine Entscheidungsfindung bisher schwierig sei.

Zum weiteren Vorgehen bekräftigte Schneider, dass nach der ersten Beratung im Bundestag am Freitag dann am kommenden Mittwoch über das neue Gesetz abgestimmt werde – zunächst im Bundestag und dann möglicherweise am selben Tag auch im Bundesrat. Vorwürfe, die Beratungsdauer sei zu lang, wies Schneider zurück: „Es kommt auf drei bis vier Tage nicht an.“

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