Der Bundestag hat wegen der Corona-Pandemie die Hürden zur Teilnahme an der Bundestagswahl abgesenkt. Das Parlament stimmte am Donnerstag für eine Gesetzesänderung, mit der die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel abgesenkt werden. Von der Neuregelung sollen vor allem die kleineren, nicht im Parlament vertretenen Parteien profitieren.
Laut Bundeswahlgesetz müssen bisher Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit der jüngsten Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein – und Landeslisten von bis zu 2000 Wahlberechtigten. Derart hohe Anforderungen würden die betroffenen Parteien in der Pandemie überfordern, hieß es zur Begründung der Neuregelung.
Die ÖDP begrüßte die Entscheidung. „Für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg mussten wir noch vor den Verfassungsgerichtshof ziehen – und nach unserem Sieg trotzdem 50 Prozent der Unterschriftenquoren erreichen“, erklärte Parteichef Christian Rechholz. Auch im Land Berlin hatte der ÖDP-Landesverband Erfolg und bekam vom Berliner Verfassungsgericht Recht. Dort müssen für die Teilnahme an den Wahlen für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente nur noch 25 Prozent der Unterschriften gesammelt werden. Rechholz warf den Parteien im Bundestag vor, die jetzige Entscheidung sehr lange hinausgezögert zu haben.