Italien genehmigt Auslieferung des wegen Anschlags von Nizza Verdächtigen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein in Italien im Zusammenhang mit dem Anschlag von Nizza festgenommener Verdächtiger kann nach Frankreich ausgeliefert werden. Ein Berufungsgericht in Neapel teilte am Freitag mit, es habe keine Einwände gegen die Auslieferung. Der 28-jährige Albaner soll dem Attentäter vom Juli 2016 über einen albanischen Mittelsmann ein Sturmgewehr beschafft haben. Er war vor rund zwei Wochen in der Nähe von Neapel festgenommen worden.

Ihm werden Verstöße gegen das Waffengesetz und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt; ob er von den Absichten des tunesischen Attentäters wusste, blieb zunächst unklar. Die Waffe stammte nach Polizeiangaben aus einem Einbruch und wurde in einem Wald nahe Nizza versteckt.

Bei einer Gerichtsanhörung am Donnerstag wies der 28-Jährige alle Vorwürfe zurück. Er habe niemals Waffen „verkauft oder geliefert“ und kenne keinen der Beteiligten, zitierte ihn die italienische Nachrichtenagentur AGI.

Bei dem Anschlag am französischen Nationalfeiertag am 14. Juli 2016 waren 86 Menschen getötet und über 400 weitere verletzt worden. Der tunesische Attentäter war damals auf der legendären Promenade des Anglais in die festlich gestimmte Menschenmenge gerast, bis er von der Polizei erschossen wurde. Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hatte die Tat damals für sich reklamiert.

Im März 2021 brachte die französische Justiz einen Prozess gegen acht mutmaßliche Mitwisser und Helfer im Zusammenhang mit dem Anschlag ins Rollen, der allerdings frühestens im kommenden Jahr beginnen soll. Unter den Beschuldigten ist auch der nun Festgenommene. Nach ihm wurde seit einem Jahr mit europäischem Haftbefehl gefahndet.

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