Klage von RT Deutsch gegen früheren Mitarbeiter abgewiesen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Streit um die Verbreitung von Äußerungen unter anderem in Form eines Enthüllungsbuchs hat das Arbeitsgericht Berlin eine vom Fernsehsender Russia Today Deutschland (RT DE) beantragte einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Senders abgewiesen. Das Gericht erklärte sich am Freitag für unzuständig und verwies die Verfügungsklage an das Landgericht Frankfurt am Main.

Der ehemalige RT-DE-Reporter schrieb über seine Zeit bei dem Sender ein Enthüllungsbuch. Der Sender versuchte daraufhin, ihm die Verbreitung von Äußerungen über die Arbeit des Senders und dessen Verbindung zum russischen Staat mit einer einstweiligen Verfügung zu untersagen. RT DE sah arbeitsrechtliche Bestimmungen verletzt, weil der Journalist bei dem Sender angestellt war, und wandten sich deshalb an das Berliner Arbeitsgericht.

Die Vertreter des Journalisten hingegen sprachen sich in der Verhandlung dafür aus, den Antrag an das Frankfurter Landgericht aus, weil es sich ihrer Meinung nach primär um Äußerungs- und Urheberrechtstatbestände handle. Dem kam das Arbeitsgericht Berlin mit seiner Unzuständigkeitserklärung und dem Verweis an das Landgericht nach.

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