AfD scheitert mit Klage gegen Bußgeld in Spendenaffäre um Fraktionschefin Weidel

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die AfD muss ein in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel verhängtes Bußgeld in Höhe von 396.000 Euro einem Gerichtsurteil zufolge zahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch eine Klage der Partei gegen den Bußgeldbescheid der Bundestagsverwaltung ab.

Vor der Bundestagswahl 2017 hatten zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz rund 132.000 Euro auf das Geschäftskonto des baden-württembergischen Kreisverbands von Weidel überwiesen. Der Bundestag wertete dies als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte ein Bußgeld in Höhe des Dreifachen des überwiesenen Betrags. Dagegen wehrte sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht. Die Partei argumentierte, dass es sich um eine Direktspende an Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe.

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, sondern befand, dass es sich um eine „Spende im Sinne des Parteiengesetzes“ gehandelt habe. Spenden, die auf einem Parteikonto eingingen, seien Parteispenden. Von Direktspenden könne nur gesprochen werden, wenn diese direkt – also ohne Umweg über die Parteikasse – einem Parteimitglied zugewandt würden.

Entscheidend sei, dass das Geld auf dem Parteikonto eingegangen und im Verfügungsbereich der Partei geblieben sei und damit auch Rechnungen bezahlt worden seien, betonte das Gericht. Die Annahme der Spenden sei unzulässig, weil der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei.

Zudem seien die Spenden nicht unverzüglich, sondern erst sieben bis neun Monate nach Zahlungseingang zurücküberwiesen worden. Die AfD hatte zuvor angeführt, dass die Spenden im Jahr 2018 an die Unternehmen zurückgezahlt worden seien. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung gegen das Urteil zu.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte, dass er dem Bundesvorstand der AfD empfehlen werde, diesen Schritt zu gehen. Die Partei bleibe bei ihrer Rechtsauffassung, dass es sich „um eine persönliche Kandidatenspende“ gehandelt habe.

Für die AfD kommt das Urteil zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Am Dienstag wurden Auszüge aus dem neuen Buch der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry veröffentlicht, in dem sie schwere Vorwürfe gegen das aktuelle Spitzenpersonal der Partei erhebt.

Etliche führende Poliker der Partei sollen nach Petrys Darstellung illegale Parteispenden angenommen haben. Demnach sollen sowohl der Parteivorsitzende Jörg Meuthen als auch der AfD-Abgeordnete im Europaparlament, Guido Reil, Gelder angenommen haben.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt