Von den rund 45,9 Millionen im Jahr 2022 in deutschen Schlachtbetrieben geschlachteten Mastschweinen sind laut amtlicher Fleischuntersuchung 105.800 Tiere nicht zum menschlichen Verzehr geeignet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte, waren das etwa 0,2 Prozent der geschlachteten und untersuchten Mastschweine. Der Anteil der zum Verzehr ungeeigneten Tiere blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert (2021: 114.500 von 50,4 Millionen geschlachteten Mastschweinen).
Der Hauptgrund für die Untauglichkeitserklärung bei Mastschweinen waren festgestellte multiple Abszesse (Eiteransammlungen im Gewebe). Für 32,6 Prozent (34.300 Tiere) der für den Verzehr als ungeeignet befundenen Tiere gab das amtliche Personal diese Begründung an, gefolgt von organoleptischen Abweichungen (Abweichungen in Geruch, Konsistenz oder Farbe) mit 14,2 Prozent (14.900 Tiere). Bei der Untersuchung der Organe zeigte sich im Jahr 2022, dass rund 5,4 Prozent (2,3 Millionen Fälle) aller geschlachteten Mastschweine eine Lungenentzündung hatten (veränderter Anteil der Lunge war größer als zehn Prozent).
Das entspricht dem Wert des Jahres 2021. 2020 und 2019 hatte der Anteil noch bei 5,7 beziehungsweise 6,6 Prozent gelegen. Bei der Untersuchung der Lebern der im Jahr 2022 geschlachteten Mastschweine fiel der Anteil nur leicht: Bei 10,2 Prozent (4,3 Millionen Fälle) der untersuchten Mastschweine zeigte die Leber einen vorangegangenen Parasitenbefall, während die Tiere mit einer sogenannten Parasitenleber in den Vorjahren Anteile von 10,4 Prozent (2021) und 9,8 Prozent (2020) ausmachten. Bei Masthühnern sank der Anteil der nicht zum Verzehr geeigneten Tiere unterdessen leicht von 2,1 auf 2,0 Prozent, so die Statistiker weiter: Die Veterinärbehörden erklärten im vergangenen Jahr insgesamt 12,1 Millionen Masthühner für genussuntauglich.
Bei den Masthühnern stellte die tiefe Dermatitis (Hautentzündung unter anderem im Bereich des Unterbauches und der Kloake) mit einem Anteil von 34,1 Prozent weiterhin die Hauptursache für eine Untauglichkeit dar. Als zweithäufigsten Grund (16,8 Prozent) gab das Untersuchungspersonal Bauchwassersucht (Aszites) an. Neben den tierbezogenen Untauglichkeitsgründen dokumentiert das amtliche Personal auch die sogenannten Schlachtschäden, die beispielsweise durch den Schlachtvorgang oder eine unzureichende Ausblutung der geschlachteten Tiere entstehen können: Bei der Schlachtung von Mastschweinen wurden deshalb im Jahr 2022 die Körper von 14.400 Tieren für zum Verzehr ungeeignet erklärt.
Das waren 0,03 Prozent aller geschlachteten Mastschweine, wie auch schon im Jahr 2021 (0,03 Prozent beziehungsweise 14 700 Tiere). Bei der Schlachtung von Masthühnern wurden 1,6 Millionen Tiere wegen Schlachtschäden für untauglich erklärt, das entsprach 0,3 Prozent der geschlachteten Masthühner. Im Vorjahr hatte der Anteil noch bei 0,4 Prozent gelegen (2,3 Millionen Tiere).