EEG-Reform: Mehr Energie durch Wind und Sonne!

Symbolbild: Erneuerbare Energien
Symbolbild: Erneuerbare Energien

Ein beschleunigter Ausbau von Windrädern und Solaranlagen und stärkere Anreize für eine Beteiligung von Bürgern und Kommunen an der Energiewende sollen dafür sorgen, dass in zehn Jahren 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. Zum Jahreswechsel soll dafür eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft treten.

WORAUF ZIELT DIE REFORM AB?

Noch „vor dem Jahr 2050“ soll der gesamte in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom treibhausgasneutral sein – so heißt es im Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), den das Kabinett am Mittwoch beschloss. Das bedeutet, dass auch Stromlieferungen nach Deutschland treibhausgasneutral sein müssen. Auf dem Weg dahin sollen bis 2030 als Zwischenziel 65 Prozent erreicht werden und dafür Ausbaupfade vorgegeben werden. 

Angekurbelt werden soll einerseits der Ausbau der Windenergie an Land – stärker als bislang auch im windärmeren Süden der Republik. Insgesamt soll bei der Windenergie eine Steigerung der installierten Leistung auf 65 Gigawatt im Jahr 2026 und 71 Gigawatt 2030 erreicht werden. Zum Vergleich: 2019 waren in Deutschland laut Bundesverband Windenergie knapp 54 Gigawatt installiert; das Tempo des Zubaus hatte dabei in den vergangenen Jahren abgenommen.

Bei der Solarenergie soll es einen Anstieg von derzeit 52 Gigawatt auf 83 im Jahr 2026 und 100 Gigawatt 2030 gebe. Damit werde die installierte Leistung binnen zehn Jahren quasi verdoppelt, betont Altmaier.

Vorgesehen ist zudem, dass das EEG entsprechend angepasst werden soll, wenn die Europäische Union im Rahmen des „Green Deal“ konkrete neue Ausbauziele beschließt.

WELCHE ANREIZE SOLL ES FÜR BÜRGER UND KOMMUNEN GEBEN?

Ein Hindernis für den Ausbau von Windenergie an Land waren zuletzt auch immer wieder Proteste und Klagen von Anwohnern. Um die Akzeptanz von Windrädern zu erhöhen, sieht der Entwurf vor, dass Betreiber neuer Anlagen der Standortgemeinde pro Jahr bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge zahlen. Dabei sollen die Gemeinden selbst entscheiden können, wie sie dieses Geld nutzen, ein Verwendungszweck soll ausdrücklich nicht vorgegeben werden.

Die EEG-Reform soll außerdem dazu führen, dass Mieter stärker von der Energiewende profitieren können und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert werden. Verbraucherschützer hatten hierbei allerdings zuletzt kritisiert, dass eine Korrektur des zu niedrigen Ausbaupfades für die Gebäude-Photovoltaik nötig sei, um eine Ausweitung des Mieterstromangebotes nicht zu behindern. 

Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert indes vor allem, dass künftig die Anbieter beim Bau größerer Solaranlagen auf Dächern über Ausschreibungen um die Zuschläge konkurrieren sollen. Dies könne zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Zubaus auf Gebäuden führen. 

WAS IST MIT DER EEG-UMLAGE?

Die EEG-Umlage wird dem Gesetzesentwurf zufolge im kommenden Jahr auf 6,5 Cent und 2021 dann auf sechs Cent gedeckelt. Die Ökostrom-Umlage, die seit dem Jahr 2000 zur Finanzierung der Energiewende erhoben wird, macht insgesamt rund ein Viertel des Strompreises aus und liegt derzeit bei 6,756 Cent pro Kilowattstunde. 

Für Industrieunternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen und die zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber der internationalen Konkurrenz weitgehende Rabatte bei der Umlage betragen können, soll es mit der EEG-Novelle dabei Anpassungen bei der sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelung“ geben. Dass soll der Industrie mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen verschaffen.

WIE GEHT ES WEITER?

Nach dem Kabinettsbeschluss sind nun Bundestag und Bundesrat am Zug. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) setzt dabei darauf, dass es im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen an der Novelle gibt. Auch Umweltschutzverbänden sind die Ausbauziele nicht ambitioniert genug. Angepeilt ist, dass die EEG-Reform zum Jahreswechsel in Kraft tritt.

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