Bundesverwaltungsgericht prüft Nutzung von Airbase Ramstein für Drohnenangriffe

Airbase Ramstein - Bild: cindyw40 via Twenty20
Airbase Ramstein - Bild: cindyw40 via Twenty20

Mit dem Völkerrecht befasst sich am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Es verhandelt eine Klage von drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Zwei ihrer Angehörigen starben bei einem Drohnenangriff der USA. Da dafür vermutlich die US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein genutzt wurde, wollen sie vor Gericht erreichen, dass Deutschland den USA die Nutzung der Airbase zu solchen Zwecken untersagt. (Az. BVerwG 6 C 7.19)

Er habe bei dem Angriff im Jahr 2012 zwei Verwandte verloren, sagte einer der Kläger, Faisal bin Ali Jaber, am Freitag in einem Gespräch mit Journalisten. Der eine Tote, sein Schwager Salem, sei ein Lehrer und Imam gewesen, der sich immer wieder öffentlich gegen die extremistische Ideologie von Al-Kaida gewandt habe. Der andere, sein Neffe Waleed, war ein Polizist. Beide seien bei einem nächtlichen Raketenangriff getötet worden, der gegen das wegen einer Hochzeit hell erleuchtete Dorf geflogen worden sei.

Die USA fliegen im Jemen immer wieder Drohnenangriffe gegen mutmaßliche Terroristen, seit einigen Jahren auch als sogenannte Signature Strikes. Dafür werden Verhaltensmuster ausgewertet, die verdächtig erscheinen, auch wenn die Identität der Betroffenen nicht bekannt ist. 

In diesem Fall hätten geleakte Daten schon unmittelbar nach dem Angriff gezeigt, dass die beiden Todesopfer unschuldig gewesen seien, erklärte die US-Anwältin Jennifer Gibson, die für die Menschenrechtsorganisation Reprieve die Kläger unterstützt.

Ramstein wird bei solchen Angriffen genutzt, um Daten aus den USA an die Drohnen zu schicken. Wegen der Erdkrümmung kann dies nicht direkt passieren. Ohne die Airbase in Deutschland wäre das US-Drohnenprogramm im Jemen deutlich kleiner, schätzt der deutsche Anwalt Andreas Schüller von der Menschenrechtsorganisation ECCHR, welche die Klage ebenfalls unterstützt.

Vor deutschen Gerichten erzielten die Jemeniten bislang einen Teilerfolg. Das Verwaltungsgericht Köln wies ihre Klage zwar ab, aber das Oberverwaltungsgericht Münster verurteilte die Bundesrepublik im März 2019 dazu, sich durch „geeignete Maßnahmen“ zu vergewissern, ob die Nutzung der Airbase durch die USA für Drohneneinsätze im Einklang mit dem Völkerrecht stehe. Falls erforderlich, müsse Deutschland bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken. 

Gegen dieses Urteil legte die Bundesrepublik Revision ein. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Ihm persönlich gehe es vor allem darum, dass seine Stimme gehört werde, sagte Faisal bin Ali Jaber. „Ich hoffe, dass die deutsche Justiz uns zuhört.“

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