Das Berliner Landgericht hat einen Judotrainer wegen vielfachen und teils schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der inzwischen 43-Jährige zwischen 2009 und 2019 sieben ihm anvertraute Jungen sexuell missbraucht hatte. Zu Beginn des Prozesses waren 32 Taten angeklagt, in zehn Fällen wurde das Verfahren jedoch wieder eingestellt. Der Mann wurde nun in 20 Fällen für schuldig befunden.
In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter das Vertrauensverhältnis zwischen dem verurteilten Judotrainer, den betroffenen Kindern und Jugendlichen aus dem Judoverein sowie deren Eltern heraus. „Ihr Rat war den Nebenklägern wichtig“, sagte der Richter zu dem Verurteilten. „Die Nebenkläger wuchsen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen hinein“. Der Verurteilte genoss demnach auch wegen seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt hohes Ansehen bei Kindern und Eltern.
Neben seinem Amt als Judotrainer habe der Mann auch erzieherische Aufgaben wahrgenommen. So beriet er Kinder und Eltern in schulischen Angelegenheiten und ließ sich jedes Jahr die Zeugnisse der ihm anvertrauten Kinder zeigen. Die Eltern hätten dies an ihm geschätzt, „da haben sie deshalb noch größeres Vertrauen in Sie gewonnen“, sagte der Richter.
Der Judoverein sei „wie eine Familie wahrgenommen“ worden, es wurde aber auch „sanktioniert und bestraft“. In diesem Kontext habe es die sexuellen Übergriffe gegeben. Die Taten fanden über einen Zeitraum von zehn Jahren in Sporthallen, der Berliner Wohnung des Manns, in Unterkünften bei Turnier- und Trainingsreisen im Ausland und in einem Fall auf einer Flughafentoilette statt.
Die Nebenkläger sagten aus, dass ihr Trainer für sie „eine Art Vaterfigur“ gewesen sei. Die Jungen hätten den Missbrauch sowie die damit häufig verbundenen schmerzhaften körperlichen Züchtigungen aufgrund der Vertrauensposition ihres Trainers über sich ergehen lassen. Der Verurteilte forderte laut Urteil sexuelle Handlungen auch als Gegenleistung für Turnierteilnahmen und als Bedingung für die Mitgliedschaft im Verein.
In ersten Polizeiverhören hatten die Betroffenen die Übergriffe teils abgestritten. Erst als sich der damals Tatverdächtige im Laufe der Ermittlungen über ein Kontaktverbot hinwegsetzte und wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft genommen wurde, begannen einige der Geschädigten, ihre Erfahrungen zu schildern. Selbst in der Hauptverhandlung hätten die Nebenkläger noch „viel Positives“ über ihren Trainer gesagt. Dies zeige, „dass die Einflussmöglichkeit von Ihnen erheblich ist“, sagte der Richter.
Der Verurteilte stritt die Taten bis zur Urteilsverkündung ab und unterstellte den Betroffenen, mit ihren Anschuldigungen finanzielle Interessen zu verfolgen. Das Gericht betonte jedoch die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Betroffenen. Die Nebenkläger hätten ihre Erlebnisse überzeugend und detailliert beschrieben.
„Sie verschließen die Augen davor“, sagte der Richter zu dem Verurteilten. „Denken Sie über die Dinge nach, die sie in den vergangenen Jahren falsch gemacht haben.“ Der Richter warf dem Verurteilten „Rücksichtslosigkeit und Empathielosigkeit“ vor.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Zum Schutz der Betroffenen fand der Prozess größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.