Rechtsaußenpolitker Kalbitz scheitert: Berliner Kammergericht sieht keine Fehler in Entscheidung von AfD-Schiedsgericht

Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA
Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA

Im Streit um seine AfD-Mitgliedschaft ist der Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz auch vor dem Berliner Kammergericht gescheitert. Der Parteiausschluss durch das Parteischiedsgericht sei „in jeder Hinsicht nachvollziehbar“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Haferanke am Freitag. Die Ablehnung von Kalbitz‘ Eilantrag durch das Berliner Landgericht, mit dem dieser seine Rechte als AfD-Parteimitglied bis zu einer endgültigen Entscheidung über seinen Parteiausschluss behalten wollte, wurde deshalb bestätigt.

Mit seinem Eilantrag hatte sich Kalbitz gegen die Entscheidung des AfD-Bundesvorstands gewandt, der im Mai 2020 mit knapper Mehrheit beschlossen hatte, seine Parteimitgliedschaft zu annullieren. Der 48-Jährige wollte erreichen, dass die AfD ihm bis zu einem etwaigen Hauptsacheverfahren alle sich aus einer Mitgliedschaft ergebenden Rechte „uneingeschränkt belässt“.

Grund für seinen Parteiausschluss war, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Parteiausschluss Ende Juli.

Das Kammergericht betonte in der mündlichen Urteilsbegründung am Freitag, dass es die Entscheidung des Parteischiedsgerichts wegen der „Bedeutung und Stellung der Parteien im Grundgesetz“ nur eingegrenzt prüfen könne. Aus Sicht des Senats sei die Entscheidung des Schiedsgerichts aber „weder evident unrechtlich noch missbräuchlich“, sagte Haferanke.

Parteien seien „Keimzellen der aktiven Teilnahme am politischen Geschehen“, sagte der Vorsitzende Richter weiter. Deshalb müsse auch Kalbitz‘ Interesse an einer Parteimitgliedschaft berücksichtigt werden. Trotzdem sei der Senat der Ansicht, dass Kalbitz einen Regelungsanspruch der Partei nicht erfüllt habe, als er bei seinem Parteieintritt seine vorherigen Mitgliedschaften nur unvollständig angegeben habe.

Die entsprechende Entscheidung des Parteischiedsgerichts, Kalbitz aus der Partei auszuschließen, sei verfahrenstechnisch „unbedenklich“. Die Entscheidung basiere nicht auf falschen Tatsachen, und ein Missbrauch sei nicht zu erkennen, argumentierte der Richter.

Einen Einigungsvorschlag des Senats hatte der Rechtsvertreter von Kalbitz zu Beginn des Prozesses abgelehnt. Dieser sah vor, dass Kalbitz seinen Ausschluss aus der Partei anerkennt, auf weitere Rechtsmittel verzichtet und die AfD ihm im Gegenzug seine gezahlten Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.

Ein Anwalt der AfD bezeichnete die Entscheidung als „Sieg auf der ganzen Linie“. Ein juristischer Vertreter von Kalbitz zeigte sich hingegen enttäuscht. „Wir haben in vielen Punkten eine andere Auffassung“, sagte er. Das Hauptsacheverfahren am Berliner Landgericht sei noch anhängig. Er sei sich sicher, dass die Frage der AfD-Parteimitgliedschaft von Kalbitz schlussendlich vom Bundesgerichtshof entschieden werde.

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