Bei gesichertem Existenzminimum kein subsidiärer Schutz in Deutschland
Ein in der Heimat verfolgter Afghane bekommt in Deutschland keinen subsidiären Schutz, wenn sein Existenzminimum in einem sicheren Teil Afghanistans gewährleistet ist. Dies gelte zumindest, wenn die allgemeinen Lebensverhältnisse dort ohnehin auf niedrigem Niveau lägen, […]