Erstattung für abgesagte Reisen: Das musst Du jetzt wissen!

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Symbolbild: Tickets
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Wegen der Corona-Krise fallen viele Reisen derzeit ins Wasser. Aber was gilt für meine Pauschalreise? Welche Ansprüche kann ich geltend machen und wie bekomme ich mein Geld zurück? Hier die Antworten.

Eine Pauschalreise wurde wegen der Corona-Krise abgesagt, ist aber schon bezahlt?

In diesem Fall ist die Pauschalreiserichtlinie eindeutig. Kann die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden und wird vom Veranstalter abgesagt, dann bekommst Du dein Geld zurück und das innerhalb von 14 Tagen. Derzeit klappt die Rückerstattung aber nur selten. Da durch die Pandemie so gut wie nicht mehr gereist werden kann, müssten insgesamt enorme Summen zurückgezahlt werden. Viele Reiseveranstalter wollen deshalb lieber „Gutscheine statt Geld“ an ihre Kunden weitergeben.

Damit die Reiseveranstalter Gutscheine ausgeben dürfen, müsste allerdings die Rückzahlungspflicht vorübergehend ausgesetzt werden. Dafür macht sich derzeit die Bundesregierung stark. Die endgültige Entscheidung darüber trifft jedoch die EU-Kommission.

Gutscheine statt Geld – wer ist betroffen?

Gutscheine sollen für Flüge und Pauschalreisen ausgestellt werden, die vor dem 8. März gebucht und wegen der Corona-Krise abgesagt wurden. Die Gutscheine sollen dann bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein. Werden sie bis dann nicht eingelöst, muss der Wert erstattet werden.

Wann jedoch auf europäischer Ebene über diesen Vorschlag entschieden wird, steht noch nicht fest.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Da viele Hotlines derzeit überlastet sind, raten Verbraucherzentralen zum schriftlichen Weg: Ein Einwurfeinschreiben, in dem Du eine 14-tägige Frist zur Rückzahlung des Reisepreises setzt und mit rechtlichen Schritten drohst, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Alternativ kannst Du jedoch auch direkt eine Zahlungsklage erheben. Dafür wird allerdings bei Gericht ein Kostenvorschuss fällig.

Alternativ kannst du dich aber auch an die Schlichtungsstellen für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.

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